16-07-2019, 21:46
Das Jugendamt kann wie oben erwähnt nur noch für sich selbst pfänden, den Betrag der von der Unterhaltsvorschusskasse gezahlt wurde und von dir trotz Titel nicht beglichen. Es hat keinerlei Vertretungsrecht mehr fürs Eintreiben darüberhinausgehender Schulden. Üblicherweise erhält der Pflichtige am Ende der Beistandschaft eine Aufstellung der Schulden. Wenn die 7000 abbezahlt sind und es wird weiter gepfändet, musst du gegen die Überpfändung vorgehen. Warte mal die Aufstellung ab, wenn sie keine schicken fordere eine an.