17-07-2019, 18:03
Ja, wobei eine Unterhaltsreduktion dazu führen kann, dass du gepfändet wirst. Nicht gezahlter, titulierter Unterhalt ist *sofort* vollstreckbar. Nach dem dritten Werktag im Juli kann die Pfändung eingeleitet werden, da nutzt es dir nichts dass die Tochter am 1. August 18 wird.