27-07-2019, 12:53
(27-07-2019, 07:52)p__ schrieb: Als Studentin hat sie ausserdem einen höheren Bedarf, sie muss also erst mal einen bestimmten neuen Gesamt-Unterhaltsbetrag von ihren Eltern fordern.
Jede Forderung nach Unterhalt muss von entsprechenden Auskünften des unterhaltsbegehrenden Volljährigen begleitet sein. Ist sie das nicht, gibts auch keinen Unterhalt.
Ausser, der Unterhaltspflichtige hat einen "unbegrenzt" laufenden Titel am Hals?