27-07-2019, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-07-2019, 13:02 von Alles-durch.)
Wenn die bei der Mutter erstmal ausgezogen ist, dann wird die nicht mehr zurück kehren und Du hast den Verhandlungsbonus in der Hand, den freiwilligen Unterhaltsbonus zu streichen.
bzw. in Deinem Fall ist dies eine titulierte Überzahlung
Von der in Anspruchnahme der Mutter für Unterhalt würde ich rehtorisch verpacken. Eher so, dass ihr die Mutter sicherlich doch auch helfen wird ohne dass es verpflichtend wäre - aber nichts schriftliches nur sprechen.
Dein Ziel muss es sein, die zum Auszug zu bewegen. Ansonsten hängst Du auf dem Titel, so wie ich es verstehe, sowieso fest. Oder?
bzw. in Deinem Fall ist dies eine titulierte Überzahlung
Von der in Anspruchnahme der Mutter für Unterhalt würde ich rehtorisch verpacken. Eher so, dass ihr die Mutter sicherlich doch auch helfen wird ohne dass es verpflichtend wäre - aber nichts schriftliches nur sprechen.
Dein Ziel muss es sein, die zum Auszug zu bewegen. Ansonsten hängst Du auf dem Titel, so wie ich es verstehe, sowieso fest. Oder?