16-08-2019, 19:30
2 Beiträge über Dir. :-P
Ich hab halt nach nochmaligem durchlesen und evtl. durch meinen neuen Job bedingt mit anderem Verständnis (?) festgestellt, das zwar kein explizites Ende der Unterhaltspflicht angegeben ist, der Richter aber jeweils die Alterstufen (1, 2, 3) aufgezählt hat, in denen ich jeweils ab dem Jahr xxxx zu dem entsprechenden Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle verpflichtet sei. Diese Aufzählung endet aber mit "ab 2013 entsprechend 100% der 3. Alterstufe". Mein Kind kommt aber ja jetzt mit der Volljährigkeit in die 4. Alterstufe. Diese ist aber im Urteil nicht mehr aufgeführt.
Ich würde das jetzt so verstehen, das der Titel doch auf das Erreichen der Volljährigkeit begrenzt ist??
Ich hab halt nach nochmaligem durchlesen und evtl. durch meinen neuen Job bedingt mit anderem Verständnis (?) festgestellt, das zwar kein explizites Ende der Unterhaltspflicht angegeben ist, der Richter aber jeweils die Alterstufen (1, 2, 3) aufgezählt hat, in denen ich jeweils ab dem Jahr xxxx zu dem entsprechenden Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle verpflichtet sei. Diese Aufzählung endet aber mit "ab 2013 entsprechend 100% der 3. Alterstufe". Mein Kind kommt aber ja jetzt mit der Volljährigkeit in die 4. Alterstufe. Diese ist aber im Urteil nicht mehr aufgeführt.
Ich würde das jetzt so verstehen, das der Titel doch auf das Erreichen der Volljährigkeit begrenzt ist??