Ist es nicht. Du hast einen Titel der keine Begrenzung hat. Vor Vollendung des 18. LJ will man Dir einen neuen unterjubeln, um Dich für die Folgezeit am Bännel zu halten.
Wie gesagt: Zum Zeit schinden brauchst Du keinen Anwalt. Schaltest Du ihn ein, wird es teuer und er wird aktiv. In welche Richtung auch immer. Das kostet Geld. Dürfte sich kaum rechnen.
Der Zeitpunkt, wo Du einen Anwalt brauchst, kann noch kommen. Warte ihn doch ab. Jetzt schreibst Du dem Jugendamt beispielsweise nett zurück, dass ein Titel schon besteht. Wenn es dem Jugendamt nicht passt, kann es klagen. Bis die Klage zur Verhandlung kommt, ist Deine Tochter 18. Und dann stellt sich die Frage, ob die Klage dann noch angenommen wird. Das JA ist ja dann raus.
Ich verstehe das Vorgehen des JA auch nicht ganz. Also gehe mal davon aus, dass da irgendeine Dunsel sitzt, die für Mama mal was versucht. Lass sie sich doch abstrampeln und behandle sie wie eine Dunsel. Gib ihr keine Tips. Keine Vorlagen. Stell Dich doch im ersten Schreiben blöd. "Warum wollen Sie einen neuen Titel? Ich habe doch einen?"
Dann kommt eine Antwort. Da steht irgendwas drin. Wir können ja noch nicht wissen, was. Erst dann gibst Du im zweiten Schreiben brav Auskunft. Jetzt ist ja schon September.
Dann kommt eine Berechnung. Nun bestreitest Du im dritten Schreiben die Berechnung und bittest um Offenlegung der Zahlen der Mutter. Du kannst ja nicht wissen - schreibst Du dann - ob das Zahlenwerk des JA stimmt. Schließlich hast Du keine Belege und die stehen Dir zu. Nun ist schon Oktober...
Ist doch ganz einfach. Väter müssen das Zocken lernen. Musste ich auch. Dann ging es plötzlich. Das Leben da draußen ist ein Pokertisch. Nix anderes. Und dann wirst Du Dir sowieso einen Anwalt nehmen müssen. Denn ab dem 18. Lj Deiner Tochter bedarf es einer Unterhaltsabänderungsklage wegen Volljährigkeit.
Wie gesagt: Zum Zeit schinden brauchst Du keinen Anwalt. Schaltest Du ihn ein, wird es teuer und er wird aktiv. In welche Richtung auch immer. Das kostet Geld. Dürfte sich kaum rechnen.
Der Zeitpunkt, wo Du einen Anwalt brauchst, kann noch kommen. Warte ihn doch ab. Jetzt schreibst Du dem Jugendamt beispielsweise nett zurück, dass ein Titel schon besteht. Wenn es dem Jugendamt nicht passt, kann es klagen. Bis die Klage zur Verhandlung kommt, ist Deine Tochter 18. Und dann stellt sich die Frage, ob die Klage dann noch angenommen wird. Das JA ist ja dann raus.
Ich verstehe das Vorgehen des JA auch nicht ganz. Also gehe mal davon aus, dass da irgendeine Dunsel sitzt, die für Mama mal was versucht. Lass sie sich doch abstrampeln und behandle sie wie eine Dunsel. Gib ihr keine Tips. Keine Vorlagen. Stell Dich doch im ersten Schreiben blöd. "Warum wollen Sie einen neuen Titel? Ich habe doch einen?"
Dann kommt eine Antwort. Da steht irgendwas drin. Wir können ja noch nicht wissen, was. Erst dann gibst Du im zweiten Schreiben brav Auskunft. Jetzt ist ja schon September.
Dann kommt eine Berechnung. Nun bestreitest Du im dritten Schreiben die Berechnung und bittest um Offenlegung der Zahlen der Mutter. Du kannst ja nicht wissen - schreibst Du dann - ob das Zahlenwerk des JA stimmt. Schließlich hast Du keine Belege und die stehen Dir zu. Nun ist schon Oktober...
Ist doch ganz einfach. Väter müssen das Zocken lernen. Musste ich auch. Dann ging es plötzlich. Das Leben da draußen ist ein Pokertisch. Nix anderes. Und dann wirst Du Dir sowieso einen Anwalt nehmen müssen. Denn ab dem 18. Lj Deiner Tochter bedarf es einer Unterhaltsabänderungsklage wegen Volljährigkeit.