27-08-2019, 22:44
So, jetzt wirds wohl ernst................
Ich hatte mein Töchterchen nochmal daran erinnert BAFÖG zu beantragen und wenn sie dann keinen Anspruch hätte, wüssten wir das wenigstens offiziell. Ich wäre mir aber sicher, das sie einen Anspruch hat (da ich im zugrundeliegenden maßgeblichen Einkommensjahr 2017 keinerlei Einkommen hatte).
Heute kam dann die Antwort: mein Kind schickte mir per Whatsapp eine BAFÖG-Musterberechnung (wie man sie im Internet findet) mit den Einkommenswerten der Mutter (jetzt weiß ich endlich mal, das sie einiges mehr verdient wie ich - bereinigtes Nettoeinkommen ca. 2.700 EUR vs. 2.200 EUR) und meinen alten Werten, die sie vermutlich vom JA hat als damals die Lohnpfändung veranlasst wurde. Danach hätte sie ja keinen BAFÖG-Anspruch, was dann so richtig ist. Aber es geht ja ums VORletzte Jahr, und danach hätte sie einen!
Durch diese Berechnung weiss ich allerdings dann jetzt auch mal, das gegenüber jetzt meine monatliche Zahlungsverpflichtung eine ganze Ecke niedriger als jetzt wäre - das ist ja schonmal positiv.
Was mich allerdings so richtig sauer gemacht hat (und ich jetzt wohl doch einen Anwalt einschalten sollte?) ist folgendes:
wie weiter oben erwähnt will das Jugendamt von mir eine Einkommensauskunft bis 04.09.2019 um die Ansprüche des Kindes ab Volljährigkeit (08.10.2019) zu klären. Daraufhin hat man mir hier ja mehrfach geraten -und dies entspricht auch meiner eigenen Meinung- dieses Auskunftsbegehren auszusitzen. Nun meinte meine Tochter, das ich die Auskunft geben soll bis zur Fristsetzung, ansonsten -und jetzt wirds interessant- würde man halt einfach wieder meine Lohnpfändung aufleben lassen! Zur Erinnerung: meine Lohnpfändung ist derzeit "nur" ruhend und nicht etwa zurückgenommen, alle vereinbarten Zahlungsmodalitäten halte ich ein.
Das kann ich doch wohl nur als komplette (Be)Drohung und Erpressung auffassen?
Und ist es einfach so "Fingerschnipp" möglich die Lohnpfändung wieder aufleben zu lassen?
Danke im Voraus für Eure vielfältigen Meinungen!
Ich hatte mein Töchterchen nochmal daran erinnert BAFÖG zu beantragen und wenn sie dann keinen Anspruch hätte, wüssten wir das wenigstens offiziell. Ich wäre mir aber sicher, das sie einen Anspruch hat (da ich im zugrundeliegenden maßgeblichen Einkommensjahr 2017 keinerlei Einkommen hatte).
Heute kam dann die Antwort: mein Kind schickte mir per Whatsapp eine BAFÖG-Musterberechnung (wie man sie im Internet findet) mit den Einkommenswerten der Mutter (jetzt weiß ich endlich mal, das sie einiges mehr verdient wie ich - bereinigtes Nettoeinkommen ca. 2.700 EUR vs. 2.200 EUR) und meinen alten Werten, die sie vermutlich vom JA hat als damals die Lohnpfändung veranlasst wurde. Danach hätte sie ja keinen BAFÖG-Anspruch, was dann so richtig ist. Aber es geht ja ums VORletzte Jahr, und danach hätte sie einen!
Durch diese Berechnung weiss ich allerdings dann jetzt auch mal, das gegenüber jetzt meine monatliche Zahlungsverpflichtung eine ganze Ecke niedriger als jetzt wäre - das ist ja schonmal positiv.
Was mich allerdings so richtig sauer gemacht hat (und ich jetzt wohl doch einen Anwalt einschalten sollte?) ist folgendes:
wie weiter oben erwähnt will das Jugendamt von mir eine Einkommensauskunft bis 04.09.2019 um die Ansprüche des Kindes ab Volljährigkeit (08.10.2019) zu klären. Daraufhin hat man mir hier ja mehrfach geraten -und dies entspricht auch meiner eigenen Meinung- dieses Auskunftsbegehren auszusitzen. Nun meinte meine Tochter, das ich die Auskunft geben soll bis zur Fristsetzung, ansonsten -und jetzt wirds interessant- würde man halt einfach wieder meine Lohnpfändung aufleben lassen! Zur Erinnerung: meine Lohnpfändung ist derzeit "nur" ruhend und nicht etwa zurückgenommen, alle vereinbarten Zahlungsmodalitäten halte ich ein.
Das kann ich doch wohl nur als komplette (Be)Drohung und Erpressung auffassen?
Und ist es einfach so "Fingerschnipp" möglich die Lohnpfändung wieder aufleben zu lassen?
Danke im Voraus für Eure vielfältigen Meinungen!