28-08-2019, 06:30
Muss das Kind nicht erstmal volljährig werden? Schreib doch zurück, mit Eintritt der Volljährigkeit wirst du auf gesonderte Anforderung nach BGB § 1605 des Kindes gerne Auskunft erteilen. Ab Volljährigkeit ist das JA nicht mehr zuständig, zudem rrden die von ungelegten Eiern, wer sagt denn, dass das Kind die Volljährigkeit überhaupt erreicht? Könnte ja morgen tödlich verunglücken.
Wenn du eh zahlst, die aber mit Vollstreckung drohen, so halte ich das für eine leere Drohung. Eine Beistandschaft des JA erlischt mit Eintritt der Volljährigkeit, ab dann vertritt das JA die finanziellen Interessen des Kindes nicht mehr. Es kann lediglich vollstreckt werden, sollten Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse bezüglich verauslagter Unterhaltsvorschüsse bestehen. Darüber hinausgehende Schulden (Differenz zum ggf. höher titulierten Anspruch) muss das Kind mit Volljährigkeit selbst vollstrecken.
Wenn du eh zahlst, die aber mit Vollstreckung drohen, so halte ich das für eine leere Drohung. Eine Beistandschaft des JA erlischt mit Eintritt der Volljährigkeit, ab dann vertritt das JA die finanziellen Interessen des Kindes nicht mehr. Es kann lediglich vollstreckt werden, sollten Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse bezüglich verauslagter Unterhaltsvorschüsse bestehen. Darüber hinausgehende Schulden (Differenz zum ggf. höher titulierten Anspruch) muss das Kind mit Volljährigkeit selbst vollstrecken.