28-08-2019, 17:32
Hallo p__,
wenn ich Dich richtig verstehe, müsste der/die Gläubiger (in diesem Falle noch das JA/Beistandschaft selbst u. im Auftrag des Vertreters meines Kindes -die Mutter-) die Pfändung zurücknehmen, da ich mich an die Zahlungsvereinbarungen halte? Aber wie ist das ab Volljährigkeit meines Kindes? Da wird doch "neu gewürfelt" und es kann dann wieder von mir verlangt werden was man will, oder nicht? Und natürlich wieder neu Pfänden, da ab dann ja die alten Vereinbarungen nicht mehr gelten?
wenn ich Dich richtig verstehe, müsste der/die Gläubiger (in diesem Falle noch das JA/Beistandschaft selbst u. im Auftrag des Vertreters meines Kindes -die Mutter-) die Pfändung zurücknehmen, da ich mich an die Zahlungsvereinbarungen halte? Aber wie ist das ab Volljährigkeit meines Kindes? Da wird doch "neu gewürfelt" und es kann dann wieder von mir verlangt werden was man will, oder nicht? Und natürlich wieder neu Pfänden, da ab dann ja die alten Vereinbarungen nicht mehr gelten?