28-08-2019, 17:39
Im Moment ist das Kind minderjährig, wenn die wieder zu pfänden anfangen ist es immer noch minderjährig. Der Gegner ist die Beistandschaft.
Das eintreiben von Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse verbleibt bei der Unterhaltsvorschusskasse, eintreiben der übrigen Unterhaltsschulden ist Sache der Gläubigerin, mit der Volljährigkeit das Kind.
Im Moment ist die Pfändung ja ruhend, das heisst wenn nicht gepfändet wird geht das nach Lust und Laune des Gläubiger. Die werden sich natüprlich weigern, die Pfändung tatsächlich einzustellen. Es wäre deine Sache, dies mit den üblichen Methoden zu erreichen. Wenn das auf den Gerichtsweg geht, wird es aber lange dauern, bis dann ist das Kind eh volljährig und du musst von Neuem beim neuen Adressaten beginnen.
Zitat:Aber wie ist das ab Volljährigkeit meines Kindes?
Das eintreiben von Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse verbleibt bei der Unterhaltsvorschusskasse, eintreiben der übrigen Unterhaltsschulden ist Sache der Gläubigerin, mit der Volljährigkeit das Kind.
Im Moment ist die Pfändung ja ruhend, das heisst wenn nicht gepfändet wird geht das nach Lust und Laune des Gläubiger. Die werden sich natüprlich weigern, die Pfändung tatsächlich einzustellen. Es wäre deine Sache, dies mit den üblichen Methoden zu erreichen. Wenn das auf den Gerichtsweg geht, wird es aber lange dauern, bis dann ist das Kind eh volljährig und du musst von Neuem beim neuen Adressaten beginnen.