28-08-2019, 19:30
Der Beschluss ist auch sehr gut für eine eigene Forderung (bzw. Klage wenn die Forderung nicht erfüllt wird) brauchbar, denn er stellt auf sehr allgemeine Weise fest, dass das Schuldener nach einer beidseitig gebilligten Vereinbarung über Zahlungsmodalitäten eine blosse Ruhestellung der Pfändung nicht hinnehmen muss.