29-08-2019, 21:54
Was mich noch "umtreibt", weil ich da irgendwo drüber gestolpert bin:
wie verhält es sich eigentlich mit meinen Unterhaltsrückständen nach Volljährigkeit meiner Tochter? Bleiben die dann -da UNTERHALTsrückstände- weiterhin "verschärft" pfändbar oder fallen die dann unter die "normalen" Pfändungssätze?
wie verhält es sich eigentlich mit meinen Unterhaltsrückständen nach Volljährigkeit meiner Tochter? Bleiben die dann -da UNTERHALTsrückstände- weiterhin "verschärft" pfändbar oder fallen die dann unter die "normalen" Pfändungssätze?