06-09-2019, 23:21
Zitat:im Übrigen existiert nur 1 Titel auf dem die Pfändung beruht
Das ändert aber nur die Reihenfolge, dann zuerst Herausgabe oder Abänderung Titel. Ich frage mich auch, ob das nicht ab Volljährigkeit sowieso aufgeschnürt und separat laufen muss. Die Unterhaltsvorschusskasse hat kein Recht, die Unterhaltsberechtigte als Vollstrecker einzusetzen. Wenn sie Rückstände wollen, müssen sie sich direkt an dich wenden, die Volljährige ist nicht mehr in der Gleichung.