11-10-2019, 14:48
Sei doch froh. Ich würde niemals zu irgendeiner Veranstaltung gehen, bei der ich auch die Ex sehen müsste. Ich habe es schliesslich geschafft, ihren Müll aus meinem Kopf loszuwerden, wieso sollte ich das wieder reinlassen? Eine Einladung der Tochter wäre doppelt schlimm, die müsste ich ja absagen. Aber ehrlich, ich habe keine Lust auf Krempel aus der Exenrichtung.
Der 18. Geburtstag ist normalerweise eine Fete mit Freunden. Die Eltern sind da schon lange nicht mehr gefragt. Man lässt sich am Tag des Geburtstages natürlich ein Stück Kuchen servieren, öffnet den Umschlag mit dem Geldschein von Oma und feiert am nächsten Wochenende die Nächte durch.
Ein gutes Geschenk ist ein Fotobuch mit Bildern der letzten 18 Jahre und Bildern von Vorfahren aus der väterlichen Linie. Das wird sie irgendwo hinten ins Regal werfen, aber wenn sie mit Ende 20 abgeritten ist und die Tür für einen Versorger-Beta öffnet, wird sie froh sein sowas zu haben. Lebensgeschichten mit 18 will keine Frau hören.
Jetzt ist jedenfalls einiges einfacher, der kostenlose Anwalt für die Gegenseite (Beistandschaft) ist hiermit Geschichte und das Mütterlein darf jetzt auf der Unterhaltspflichtigenseite begrüsst werden. Du zahlst noch Rückstände an die Unterhaltsvorschusskasse? Wie lange noch?
Der 18. Geburtstag ist normalerweise eine Fete mit Freunden. Die Eltern sind da schon lange nicht mehr gefragt. Man lässt sich am Tag des Geburtstages natürlich ein Stück Kuchen servieren, öffnet den Umschlag mit dem Geldschein von Oma und feiert am nächsten Wochenende die Nächte durch.
Ein gutes Geschenk ist ein Fotobuch mit Bildern der letzten 18 Jahre und Bildern von Vorfahren aus der väterlichen Linie. Das wird sie irgendwo hinten ins Regal werfen, aber wenn sie mit Ende 20 abgeritten ist und die Tür für einen Versorger-Beta öffnet, wird sie froh sein sowas zu haben. Lebensgeschichten mit 18 will keine Frau hören.
Jetzt ist jedenfalls einiges einfacher, der kostenlose Anwalt für die Gegenseite (Beistandschaft) ist hiermit Geschichte und das Mütterlein darf jetzt auf der Unterhaltspflichtigenseite begrüsst werden. Du zahlst noch Rückstände an die Unterhaltsvorschusskasse? Wie lange noch?