Habe heute mit meinem Anwalt gesprochen. Werd mal versuchen, das hier Zusammenzufassen -wie immer werd ich sicher ein paar Sachen vergessen, durcheinanderschmeissen und unverständlich Schreiben........:
- bzgl. meiner wieder aufgelebten Lohnpfändung wird mein Anwalt jetzt dagegen vor Gericht vorgehen. Das Jugendamt war vom Anwalt mit Fristsetzung angeschrieben worden, die Pfändung wieder ruhend zu stellen, die Arxxxlöxxxx gaben sich gar nicht erst gemeldet. Begründung vor Gericht: Mutwilligkeit und Missbrauch der Lohnpfändung (da ich nachweislich immer allen meinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen bin). Meine Ex ist nach meiner weiter oben geposteten Story über das Ausrasten ggü meinem Anwalt mit folgendem Hausverbot in der Kanzlei direkt zum JA gerannt und hat die Lohnpfändung beantragt wieder aufleben zu lassen, war wohl also kein "Versehen, wegen neuer Mitarbeiterin" wie mein Kind mir ja mitgeteilt hatte. Und das Schxxx JA hat dies wohl ungeprüft einfach mal gemacht :-)
- weder meine Tochter noch meine Ex haben bis dato auch nur irgendeine Auskunft über ihr Einkommen/Vermögen gegeben, und natürlich hat Töchterchen auch kein BAFÖG beantragt. Lt. Anwalt hat mein Kind daher aktuell keinen Unterhaltsanspruch und die Chancen stehen gut, das dies auch so bleibt. Abänderungsklage wird eingereicht. Sollten die dann im Verfahren doch noch ihre Unterlagen einreichen, so wäre bei mir auf jeden Fall mindestens eine deutliche Unterhaltssenkung drin. Und je nachdem wie der Richter das Gesamtverhalten werten würde auch gar kein Unterhalt mehr (?).
- +++++++++Bzgl. +++++++++++Die Fälle BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ kannte mein Anwalt diese Beschlüsse gar nicht. Er wird sich damit beschäftigen und die Anwendbarkeit auf meinen Fall prüfen++++++++++++++++++++++++++++++
Diesbezüglich sieht mein Anwalt leider keine großen Erfolgschancen und rät mir von einem entsprechenden Gerichtsverfahren aufgrund der hohen Kosten im Falle des Verlierens ab ( >7.000 EUR). Bei mir läge der Fall anders. Ich hätte nicht keine Ausbildung, sondern sogar 2 gute Ausbildungen, dazu Englisch und IT-Kenntnisse. Alle dies hätte der Richter seinerzeit im Urteil gewürdigt und wäre folgerichtig zu dem Schluss gekommen, das ich aufgrund dessen durchaus einen Stundenlohn verdienen könne, der mir die Unterhaltszahlungen erlaube.
- Derzeit zahl ich auf meinen Unterhaltsrückstand ja gem. Vereinbarung mit dem JA und meiner Ex (im Namen des Kindes seinerzeit) "nur" 150 EUR Rückstands-Rate (bei rund 33.000+ offenen Forderungen) die 50/50 zwischen UHVK und Kind aufgeteilt werden. Mein Anwalt meinte, da darüber eine Vereinbarung (schriftlich) existiert, könne die Gegenseite diese Rate nicht einfach erhöhen.
Ende der Woche will der Anwalt alle Unterlagen bei Gericht einreichen. Ich bin mal gespannt. Dann könnte ich zumindest einen "Teilsieg" erringen. Abwarten.
- bzgl. meiner wieder aufgelebten Lohnpfändung wird mein Anwalt jetzt dagegen vor Gericht vorgehen. Das Jugendamt war vom Anwalt mit Fristsetzung angeschrieben worden, die Pfändung wieder ruhend zu stellen, die Arxxxlöxxxx gaben sich gar nicht erst gemeldet. Begründung vor Gericht: Mutwilligkeit und Missbrauch der Lohnpfändung (da ich nachweislich immer allen meinen vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nachgekommen bin). Meine Ex ist nach meiner weiter oben geposteten Story über das Ausrasten ggü meinem Anwalt mit folgendem Hausverbot in der Kanzlei direkt zum JA gerannt und hat die Lohnpfändung beantragt wieder aufleben zu lassen, war wohl also kein "Versehen, wegen neuer Mitarbeiterin" wie mein Kind mir ja mitgeteilt hatte. Und das Schxxx JA hat dies wohl ungeprüft einfach mal gemacht :-)
- weder meine Tochter noch meine Ex haben bis dato auch nur irgendeine Auskunft über ihr Einkommen/Vermögen gegeben, und natürlich hat Töchterchen auch kein BAFÖG beantragt. Lt. Anwalt hat mein Kind daher aktuell keinen Unterhaltsanspruch und die Chancen stehen gut, das dies auch so bleibt. Abänderungsklage wird eingereicht. Sollten die dann im Verfahren doch noch ihre Unterlagen einreichen, so wäre bei mir auf jeden Fall mindestens eine deutliche Unterhaltssenkung drin. Und je nachdem wie der Richter das Gesamtverhalten werten würde auch gar kein Unterhalt mehr (?).
- +++++++++Bzgl. +++++++++++Die Fälle BVerfG 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11 und 1 BvR 774/10+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ kannte mein Anwalt diese Beschlüsse gar nicht. Er wird sich damit beschäftigen und die Anwendbarkeit auf meinen Fall prüfen++++++++++++++++++++++++++++++
Diesbezüglich sieht mein Anwalt leider keine großen Erfolgschancen und rät mir von einem entsprechenden Gerichtsverfahren aufgrund der hohen Kosten im Falle des Verlierens ab ( >7.000 EUR). Bei mir läge der Fall anders. Ich hätte nicht keine Ausbildung, sondern sogar 2 gute Ausbildungen, dazu Englisch und IT-Kenntnisse. Alle dies hätte der Richter seinerzeit im Urteil gewürdigt und wäre folgerichtig zu dem Schluss gekommen, das ich aufgrund dessen durchaus einen Stundenlohn verdienen könne, der mir die Unterhaltszahlungen erlaube.
- Derzeit zahl ich auf meinen Unterhaltsrückstand ja gem. Vereinbarung mit dem JA und meiner Ex (im Namen des Kindes seinerzeit) "nur" 150 EUR Rückstands-Rate (bei rund 33.000+ offenen Forderungen) die 50/50 zwischen UHVK und Kind aufgeteilt werden. Mein Anwalt meinte, da darüber eine Vereinbarung (schriftlich) existiert, könne die Gegenseite diese Rate nicht einfach erhöhen.
Ende der Woche will der Anwalt alle Unterlagen bei Gericht einreichen. Ich bin mal gespannt. Dann könnte ich zumindest einen "Teilsieg" erringen. Abwarten.