28-10-2019, 14:25
Die Aussetzung der Vollstreckbarkeit kann auch zu sofortiger Wirkung beantragt werden. Und sicher zahlt das Verfahren die Verfahrenskostenhilfe, wenn die finanziellen und Erfolgsvoraussetzungen gegeben sind. Dann kriegt allerdings der Anwalt weniger und das ist das Grund, dass diese Herrschaften zum Schaden ihrer Mandaten nur über RVG abrechnen und Verfahrenskostenhilfe ablehnen. Eigentlich glasklarer Verrat an den Interessen der vertretenen Mandanten, aber beim Juristengesockse ist der der King, der am meisten betrügt. Schnell und druckvoll handeln würden die nur, wenn du ihnen offen sagst, was mit ihresgleichen zu geschehen hätte.
Vergiss es, die Rückstände sind nicht zweifelhaft. Das ist verschwendete Energie, das zu prüfen. Es gibt da nur zwei Wege durch. Die Schulden zahlen oder hinwerfen und dauerhaft nicht mehr mitspielen. Du solltest auch nicht auf Lagerdenken verfallen. Wer für wen Verständnis hat, ist egal, deine Mutter ist nicht in deiner Situation und -sorry- als Frau kann sie nicht ansatzweise nachvollziehen, was das Unterhaltsrecht tatsächlich anrichtet. Diskutiere nicht mit deiner Mutter herum. Informiere sie, was passiert, wenn sie was zahlen will, bittesehr, wenn nicht, dann nicht. Letztlich zahlt sie sowieso alles. Irgendwann bist du Erbe und mindestens die Hälfte deines Erbes wird dein Lebensfehler bekommen, der jetzt schon dein Gläubiger ist.
Lass die Tochter mal ganz los. Sie ist Gläubigerin, mehr ist da nicht drin, da sind keine Wünsche und Hoffnungen damit zu verbinden. Nur dein eigenes Leben zählt.
Vergiss es, die Rückstände sind nicht zweifelhaft. Das ist verschwendete Energie, das zu prüfen. Es gibt da nur zwei Wege durch. Die Schulden zahlen oder hinwerfen und dauerhaft nicht mehr mitspielen. Du solltest auch nicht auf Lagerdenken verfallen. Wer für wen Verständnis hat, ist egal, deine Mutter ist nicht in deiner Situation und -sorry- als Frau kann sie nicht ansatzweise nachvollziehen, was das Unterhaltsrecht tatsächlich anrichtet. Diskutiere nicht mit deiner Mutter herum. Informiere sie, was passiert, wenn sie was zahlen will, bittesehr, wenn nicht, dann nicht. Letztlich zahlt sie sowieso alles. Irgendwann bist du Erbe und mindestens die Hälfte deines Erbes wird dein Lebensfehler bekommen, der jetzt schon dein Gläubiger ist.
Lass die Tochter mal ganz los. Sie ist Gläubigerin, mehr ist da nicht drin, da sind keine Wünsche und Hoffnungen damit zu verbinden. Nur dein eigenes Leben zählt.