28-10-2019, 15:05
(28-10-2019, 14:25)p__ schrieb: Vergiss es, die Rückstände sind nicht zweifelhaft. Das ist verschwendete Energie, das zu prüfen.
Das hast Du mir schon mal gesagt. Allerdings ist es ja so, das ich dies von nunmehr 2 Anwälten schon hab vorprüfen lassen. Du hast Recht das die Rückstände an sich nicht zweifelhaft sind, es ist aber durchaus möglich, das in diese nicht mehr vollstreckt werden kann! Mein jetziger Anwalt sah es ja auch nur als "keine guten Chancen" (insbesondere unter dem Aspekt des hohen Verfahrenskosten-Risikos - und möglicherweise dem Gedanken, das ich diese nicht bezahlen kann -) und nicht "Erfolglos" an, da hatte er aber auch noch nicht alle Unterlagen von mir, die ich ihm aufgrund seiner Begründung nachgereicht habe. BEIDE Anwälte haben aber angegeben, das es möglich ist, das nicht mehr Vollstreckt werden kann. Es gibt ja nicht umsonst die auch Dir bekannten Beschlüsse des BverfG zum Anrechnen fiktiven Einkommens. Da geht es ja um die "objektiven Voraussetzungen". Und da wurden bei mir im Urteil damals einige Fehler gemacht, einiges wurde allerdings auch vermutlich richtig berücksichtigt, weshalb es eben leider nicht sicher ist, das ich von den Rückständen tatsächlich wegkomme. Aber möglich wäre dies schon. Ich will das nicht unversucht lassen. Es kann ja auch ausreichend sein, meiner Tochter mal darzulegen, das im Verfahrensfalle auch SIE ein Verfahrenskostenrisiko von rund 8000 EUR trägt, sollte sie verlieren (die Hoffnung stirbt bekanntlich zu Recht).
Mit dem Rest deines Postings hast Du allerdings -leider- Recht.