03-12-2019, 12:50
Der Einwand der Gerichts bezieht sich aber nur auf Pfändung des laufenden Unterhalts gemäss Titel, nicht auf die Pfändung der Rückstände. Bezüglich des laufenden Unterhalts sind die Aussagen im Schreiben richtig. Sie gelten aber nur für die Weiterpfändung des laufenden Unterhalts und sagen nichts zu den Chancen der Abänderungsklage aus. Damit sind diese Schreiben Kleinzeug, um das es nur sekundär geht. Es wundert mich, dass Frau Richterin Zeit für solche Schreiben findet, das hat eigentlich in der Hauptverhandlung erwogen zu werden. Die Schreiben machen die Hauptverhandlung nicht überflüssig. Die soll sie bitte endlich mal ansetzen statt über Kleinmist Briefe zu verfassen.