11-12-2019, 17:49
Ich hab jetzt endlich einen Beschluss vom Gericht erhalten bzgl. Zwangsvollstreckung. Ich hab da allerdings ein Verständnisproblem:
Die Zwangsvollstreckung soll gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, sofern diese den LAUFENDEN Unterhalt seit Oktober diesen Jahres betrifft. Was ist denn mit den RÜCKSTÄNDEN? Werden diese jetzt munter weiter gepfändet?
Die Zwangsvollstreckung soll gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden, sofern diese den LAUFENDEN Unterhalt seit Oktober diesen Jahres betrifft. Was ist denn mit den RÜCKSTÄNDEN? Werden diese jetzt munter weiter gepfändet?