Ich habe eine vielleicht doofe Frage (obwohl: doofe Fragen gibt es ja eigentlich nicht, es gibt nur..........):
Ich war heute bei der Hinterlegungsstelle und Gerichtskasse um meine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Aufgrund einer Bemerkung dort bin ich nun unsicher:
wer hat alles den Beschluss zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung erhalten? Nur ich (bzw. mein Anwalt) oder auch der Gläubiger (meine Tochter)? Oder muss ICH (bzw. mein Anwalt) die informieren?
Da ich ja durch die Hinterlegung der Sicherheitsleistung nun die Bedingung zur Einstellung erfüllt habe: wer bekommt denn nun alles diese Info von mir? Meine Tochter, mein Arbeitgeber, im Internet was von einer "Vollstreckungsstelle" gelesen - wer soll das sein, das den PfÜB erlassende Amtsgericht?-? Mein Anwalt dürfte klar sein. Oder muss mein Anwalt alle beteiligten Stellen Informieren (dann dauerts natürlich länger, als wenn ich das jetzt selbst mache)? Jemand vergessen?
P.S.: @kay: Du hast zwar grundsätzlich Recht, aber in der heutigen Zeit ist das alles zu "öffentlich" (für Unterricht z.B. muss ich ja irgendwie Werbung machen, oder wo sollen Schüler herkommen etc.). Davon ab denke ich, das mein Arbeitgeber aufgrund meiner dienstlichen Tätigkeit keine Nebentätigkeit genehmigen wird, jedenfalls hat auch keiner meiner Kollegen eine solche Genehmigung.
Ich war heute bei der Hinterlegungsstelle und Gerichtskasse um meine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Aufgrund einer Bemerkung dort bin ich nun unsicher:
wer hat alles den Beschluss zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung erhalten? Nur ich (bzw. mein Anwalt) oder auch der Gläubiger (meine Tochter)? Oder muss ICH (bzw. mein Anwalt) die informieren?
Da ich ja durch die Hinterlegung der Sicherheitsleistung nun die Bedingung zur Einstellung erfüllt habe: wer bekommt denn nun alles diese Info von mir? Meine Tochter, mein Arbeitgeber, im Internet was von einer "Vollstreckungsstelle" gelesen - wer soll das sein, das den PfÜB erlassende Amtsgericht?-? Mein Anwalt dürfte klar sein. Oder muss mein Anwalt alle beteiligten Stellen Informieren (dann dauerts natürlich länger, als wenn ich das jetzt selbst mache)? Jemand vergessen?
P.S.: @kay: Du hast zwar grundsätzlich Recht, aber in der heutigen Zeit ist das alles zu "öffentlich" (für Unterricht z.B. muss ich ja irgendwie Werbung machen, oder wo sollen Schüler herkommen etc.). Davon ab denke ich, das mein Arbeitgeber aufgrund meiner dienstlichen Tätigkeit keine Nebentätigkeit genehmigen wird, jedenfalls hat auch keiner meiner Kollegen eine solche Genehmigung.