09-01-2020, 15:54
Ja, das ist normal und üblich. Die schichten deine Schulden und die Rechte am Titel nach der Volljährigkeit um. Geht normal schneller wie bei dir. Da wird nur der Berechtigte ausgetauscht, die können ohne Pause direkt weiterpfänden.
Laufender Unterhalt wäre vorrangig, da nach §850d ZPO gepfändet wird. Altschulden sind in den Grenzen des §850d gleichrangig.
Wenn du nicht vor hast eine Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB zu begehen, kannst du mit den Gläubigern weiterverhandeln. Im Detail sind mir deine Fragen aber nicht klar geworden. Vergleiche über Schuldn schliesst man am Besten, wenn amtlich klar ist dass der Gläubiger sowieso nie mehr alles erhält. Das dürfte bei dir und deinem Einkommen schwierig werden.
Laufender Unterhalt wäre vorrangig, da nach §850d ZPO gepfändet wird. Altschulden sind in den Grenzen des §850d gleichrangig.
Wenn du nicht vor hast eine Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB zu begehen, kannst du mit den Gläubigern weiterverhandeln. Im Detail sind mir deine Fragen aber nicht klar geworden. Vergleiche über Schuldn schliesst man am Besten, wenn amtlich klar ist dass der Gläubiger sowieso nie mehr alles erhält. Das dürfte bei dir und deinem Einkommen schwierig werden.