07-03-2020, 10:09
Was sie schreibt, erreicht ihr Ziel und funktioniert, denn: Du regst dich auf.
Natürlich ist es Quatsch, in einem Unterhaltsverfahren die Versagung einer Insolvenz von 2013 zu beantragen. Die Frist für einen Widerruf der Restschuldbefreiung ist ein Jahr. Den Richter wird das nicht erfreuen. Ich hoffe auch, ihr Text ist schön lang mit vielen Vorwürfen im obigen Stil. Das wird ihn noch viel weniger erfreuen. Zeitverschwendung und Verwirrungstaktik zieht nur beim Antragsgegner, aber nicht bei Richtern, die reagieren in der Regel genervt.
Natürlich ist es Quatsch, in einem Unterhaltsverfahren die Versagung einer Insolvenz von 2013 zu beantragen. Die Frist für einen Widerruf der Restschuldbefreiung ist ein Jahr. Den Richter wird das nicht erfreuen. Ich hoffe auch, ihr Text ist schön lang mit vielen Vorwürfen im obigen Stil. Das wird ihn noch viel weniger erfreuen. Zeitverschwendung und Verwirrungstaktik zieht nur beim Antragsgegner, aber nicht bei Richtern, die reagieren in der Regel genervt.