08-03-2020, 02:19
(07-03-2020, 10:09)p__ schrieb: Was sie schreibt, erreicht ihr Ziel und funktioniert, denn: Du regst dich auf.
Natürlich ist es Quatsch, in einem Unterhaltsverfahren die Versagung einer Insolvenz von 2013 zu beantragen. Die Frist für einen Widerruf der Restschuldbefreiung ist ein Jahr. Den Richter wird das nicht erfreuen. Ich hoffe auch, ihr Text ist schön lang mit vielen Vorwürfen im obigen Stil. Das wird ihn noch viel weniger erfreuen. Zeitverschwendung und Verwirrungstaktik zieht nur beim Antragsgegner, aber nicht bei Richtern, die reagieren in der Regel genervt.
Hi p__, ja der Text ist schöne 5 Seiten lang




Natürlich ist das Quatsch, was da geschrieben wird. Ich reg mich auch diesmal weniger auf, als das ich mich kaputtlache (bisschen Freude im Leben muss man ja nun noch haben). Ich frag mich halt nur, wie man als Anwalt so einen Quatsch überhaupt schreiben kann

Da wir ja auf die Verwirkung hinauswollen, bin ich echt mal gespannt, wie der Richter das entscheidet bzw. welche juristischen Kniffe und Fallstricke da wieder hervorgeholt werden, weshalb (die teilweise oben ja schon angebrachten vorliegenden Umstandsmomente der Verwirkung) denn ausgerechnet bei mir und in meinem Fall im besonderen mal wieder nicht gelten sondern ich nicht davon ausgehen konnte, das ........................ blablablablablubb................