27-03-2020, 14:34
Danke. Mir geht es darum, das ja eine Verwirkung prinzipiell ausgeschlossen zu sein scheint, wenn "von einer Vollstreckung nur abgesehen wurde da der pflichtige in einer prekären finanziellen Situation war und daher mit der Vollstreckung ein hohes Kostenrisiko verbunden ist." Wenn aufgrund der Beistandschaft bei einer Vollstreckung kein Kostenrisiko besteht, kann das ja auch nicht als Begründung herhalten. Dann wäre eine risikolose Vollstreckung ja jederzeit möglich gewesen.