14-05-2020, 20:18
So, hatte letztens beantragt den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen. Hab da schon auf Nachfrage ob ich denn aktuell Unterhalt bezahle erklärt (und vorgelegt) das ich lt. Beschluss zur Zahlung von 302 EUR laufender Unterhalt verpflichtet bin, dies aber über den PfüB meiner Tochter passiert, da dort der lfd Unterhalt mitgepfändet wird.
Heute bekomme ich die Mitteilung, das die Pfändung der UVK einstweilig bis zur Klärung eingestellt ist. Ich soll z.B. per Kontoauszug nachweisen, das ich tatsächlich den laufenden Unterhalt in o.g. Höhe zahle, dies würde sich alleine aus dem Beschluss des AGs nicht ergeben. Ich meine, wie soll ich das Nachweisen, wenn es doch wie o.g. schon über den PfüB meiner Tochter mitgepfändet wird? Steh ich aufm Schlauch?
Heute bekomme ich die Mitteilung, das die Pfändung der UVK einstweilig bis zur Klärung eingestellt ist. Ich soll z.B. per Kontoauszug nachweisen, das ich tatsächlich den laufenden Unterhalt in o.g. Höhe zahle, dies würde sich alleine aus dem Beschluss des AGs nicht ergeben. Ich meine, wie soll ich das Nachweisen, wenn es doch wie o.g. schon über den PfüB meiner Tochter mitgepfändet wird? Steh ich aufm Schlauch?