21-06-2020, 19:40
(21-06-2020, 18:55)p__ schrieb: Klingt gut, hoffentlich auch die die OLG-Richter. Zweifle trotzdem daran, dass die den AG-Schrott wirklich nochmal aufschnüren.
Naja, es wurde ja auch von uns vorgebracht, das die Richterin des AG uns keine Gelegenheit mehr zur Stellungsnahme ggü. den seinerzeit nachträglich (nach der mündlichen Verhandlung) eingereichten Schriftsätzen der Gegenseite gegeben hat und ihre Entscheidung in mehreren Punkten in tatsächlicher und rechtlicher Sicht fehlerhaft ist. Ebenfalls sei das Vorbringen der Gegenseite (ungeprüft) als wahr unterstellt worden.
Ich denke schon, dass das OLG sich damit befassen muss?