25-08-2020, 19:56
Kleines Update:
zwischenzeitlich ist die Stellungnahme der Gegenseite beim OLG eingegangen, natürlich -wie gehabt- wieder voller unverschämter Lügen. Erstmal sei die Beschwerde abzuweisen, da aufgrund der von uns beantragten Neuberechnung der Quote "nur" ein Unterschied und somit Beschwer von unter 600 EUR rauskäme (erst ab 600 EUR Beschwer ist Beschwerde möglich). Die Verwirkung sei aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH ausgeschlossen, ich hätte keinen Grund gehabt anzunehmen, das die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden sollten. Ausserdem müsse man erstmal beim JA (welches ja ursprünglich die Lohnpfändung veranlasst hatte) recherchieren, welche Summen denn da überhaupt gepfändet wurden -nach dem Motto: die Gegenseite weiss nicht, wieviel Geld bei mir gepfändet wurde (schon in der 1. Verhandlung beim AG seinerzeit wurde ja von meiner Tochter die Zahlung bzw. Pfändung von damals rund 7.500 EUR bestritten).
Von den Rückäußerungen meiner Anwältin auf diese Stellungnahme gefällt mir insbesondere dieser Punkt: Die Gegenseite versuche offensichtlich sich zu bereichern. Das bestreiten der geleisteten Zahlungen sei -gelinde gesagt- mehr als Grenzwertig.
Bin jetzt mal gespannt wie der Senat des OLG die ganze Geschichte beurteilt........................ (schxxx Warterei, das macht mich fertig :-(( )
zwischenzeitlich ist die Stellungnahme der Gegenseite beim OLG eingegangen, natürlich -wie gehabt- wieder voller unverschämter Lügen. Erstmal sei die Beschwerde abzuweisen, da aufgrund der von uns beantragten Neuberechnung der Quote "nur" ein Unterschied und somit Beschwer von unter 600 EUR rauskäme (erst ab 600 EUR Beschwer ist Beschwerde möglich). Die Verwirkung sei aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH ausgeschlossen, ich hätte keinen Grund gehabt anzunehmen, das die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden sollten. Ausserdem müsse man erstmal beim JA (welches ja ursprünglich die Lohnpfändung veranlasst hatte) recherchieren, welche Summen denn da überhaupt gepfändet wurden -nach dem Motto: die Gegenseite weiss nicht, wieviel Geld bei mir gepfändet wurde (schon in der 1. Verhandlung beim AG seinerzeit wurde ja von meiner Tochter die Zahlung bzw. Pfändung von damals rund 7.500 EUR bestritten).
Von den Rückäußerungen meiner Anwältin auf diese Stellungnahme gefällt mir insbesondere dieser Punkt: Die Gegenseite versuche offensichtlich sich zu bereichern. Das bestreiten der geleisteten Zahlungen sei -gelinde gesagt- mehr als Grenzwertig.
Bin jetzt mal gespannt wie der Senat des OLG die ganze Geschichte beurteilt........................ (schxxx Warterei, das macht mich fertig :-(( )