26-08-2020, 08:11
(25-08-2020, 19:56)Gast1969 schrieb: Ausserdem müsse man erstmal beim JA (welches ja ursprünglich die Lohnpfändung veranlasst hatte) recherchieren, welche Summen denn da überhaupt gepfändet wurden -nach dem Motto: die Gegenseite weiss nicht, wieviel Geld bei mir gepfändet wurde (schon in der 1. Verhandlung beim AG seinerzeit wurde ja von meiner Tochter die Zahlung bzw. Pfändung von damals rund 7.500 EUR bestritten).
Zur Aufmunterung ...Das kann ziemlich verheerend sein. Vielleicht bekommt das JA Post vom OLG. Zitat: "...[...]...ob das das JA vorhat sich in nächster Zeit aufzulösen."
Besser noch sind Rechtsanwälte die von ihrem Fremdgeldkonto die Unterhaltspfändungen nicht UNMITTELBAR weiterleiten. Vielleicht wollen die vorher noch ihre Kosten erst einbehalten.
Hier kommen einige Straftatbestände zusammen...