10-12-2020, 22:58
Die Abänderung des Volljährigenunterhalts wäre aber ein Erfolg.
Die Sache mit der Pfändung verstehe ich schlichtweg nicht. Nicht mal Ansatzweise. Wer gepfändet hat, ist sehr genau bekannt und beweisbar, ein Blick auf den PfÜB klärt das. Das kann es nicht sein. Angesichts dieser wirren Unsicherheit kann ich da wenig Tipps geben. Vielleicht nur einen, Grundsätzlichen: Ihr solltet zusehen, eine Begründung zu finden für einen Antrag, hilfsweise nach §850c ZPO zu pfänden, falls sich das Gericht wirklich auf solche komischen krummen Dinger wie unklare Verhältnisse versteigt.
Aber selbstverständich gibst du eine Stellungnahme ab. Das Verfahren läuft doch schon, zahlen musst du sowieso. Was hast du denn zu verlieren? Lass das den Anwalt machen.
Die Sache mit der Pfändung verstehe ich schlichtweg nicht. Nicht mal Ansatzweise. Wer gepfändet hat, ist sehr genau bekannt und beweisbar, ein Blick auf den PfÜB klärt das. Das kann es nicht sein. Angesichts dieser wirren Unsicherheit kann ich da wenig Tipps geben. Vielleicht nur einen, Grundsätzlichen: Ihr solltet zusehen, eine Begründung zu finden für einen Antrag, hilfsweise nach §850c ZPO zu pfänden, falls sich das Gericht wirklich auf solche komischen krummen Dinger wie unklare Verhältnisse versteigt.
Aber selbstverständich gibst du eine Stellungnahme ab. Das Verfahren läuft doch schon, zahlen musst du sowieso. Was hast du denn zu verlieren? Lass das den Anwalt machen.