Hallo zusammen,
eine einfache Frage?
- Beistandschaft erstellt eine Rückstandberechnung zum Zeitpunkt Beendigung der Beistandschaft wegen Volljährigkeit des Kindes
- Darin (natürlich) Aufgeführt Forderung, Zahlungseingänge, Restforderung = Summe XXX
- Diese Berechnung teilt die Beistandschaft dem Kind mit, inkl. seines Restanspruches, sowie mir und in den folgenden Gerichtsverfahren den beteiligten Gerichten
Inwiefern (oder ist sie es überhaupt) ist diese Rückstandsberechnung Rechtsverbindlich? Muss ICH alle darin enthaltenen Zahlungen Nachweisen ggü. dem gegnerischen Anwalt (der in seinen Berechnungen munter zu anderen Ergebnissen kommt)? Ist nicht die Berechnung der Beistandschaft Verbindlich auch wenn er noch so auf andere Summen kommt? Die Beistandschaft hat ihre Berechnung ja wohl kaum aus der Luft gegriffen?
Um das konkret zu machen: lt. Beistandschaft hatte meine Tochter noch einen Anspruch von 26.000 EUR gegen mich, lt. Anwalt käme sie aber auf einen Anspruch von rund 30.000 EUR. Jetzt habe ich das kuriosum das ich zwar 16.000 EUR auf die 26.000 EUR schon gezahlt habe (also Rest 10.000 EUR) aber dadurch, das sie ja lt Anwalt einen höheren Anspruch hätte (+ 4000 EUR = Rest 14.000 EUR) zzgl. Verfahrenskosten von rund 14.000 EUR nun trotz Zahlung von 17.000 EUR immer noch Gesamtschulden von rund 28.000 EUR hätte, also mehr, als vor Zahlungen und vor den Verfahren:
Ursprünglich Schuldsumme 26.000
Zahlung 17.000
neue Schuldsumme 28.000 (!)
Absurdistan??
(P.S. dazu kommen natürlich noch die Forderungen der UVK, auch noch Thema für sich..........)
eine einfache Frage?
- Beistandschaft erstellt eine Rückstandberechnung zum Zeitpunkt Beendigung der Beistandschaft wegen Volljährigkeit des Kindes
- Darin (natürlich) Aufgeführt Forderung, Zahlungseingänge, Restforderung = Summe XXX
- Diese Berechnung teilt die Beistandschaft dem Kind mit, inkl. seines Restanspruches, sowie mir und in den folgenden Gerichtsverfahren den beteiligten Gerichten
Inwiefern (oder ist sie es überhaupt) ist diese Rückstandsberechnung Rechtsverbindlich? Muss ICH alle darin enthaltenen Zahlungen Nachweisen ggü. dem gegnerischen Anwalt (der in seinen Berechnungen munter zu anderen Ergebnissen kommt)? Ist nicht die Berechnung der Beistandschaft Verbindlich auch wenn er noch so auf andere Summen kommt? Die Beistandschaft hat ihre Berechnung ja wohl kaum aus der Luft gegriffen?
Um das konkret zu machen: lt. Beistandschaft hatte meine Tochter noch einen Anspruch von 26.000 EUR gegen mich, lt. Anwalt käme sie aber auf einen Anspruch von rund 30.000 EUR. Jetzt habe ich das kuriosum das ich zwar 16.000 EUR auf die 26.000 EUR schon gezahlt habe (also Rest 10.000 EUR) aber dadurch, das sie ja lt Anwalt einen höheren Anspruch hätte (+ 4000 EUR = Rest 14.000 EUR) zzgl. Verfahrenskosten von rund 14.000 EUR nun trotz Zahlung von 17.000 EUR immer noch Gesamtschulden von rund 28.000 EUR hätte, also mehr, als vor Zahlungen und vor den Verfahren:
Ursprünglich Schuldsumme 26.000
Zahlung 17.000
neue Schuldsumme 28.000 (!)
Absurdistan??

(P.S. dazu kommen natürlich noch die Forderungen der UVK, auch noch Thema für sich..........)