12-03-2021, 09:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-03-2021, 09:34 von Alles-durch.)
Deine Frage ist auf der letzten Seite meiner Meinung nach glasklar beantwortet.
ca. 90% von 14.081,27
100% von 6.029,47
90% der Verfahrenskosten
Alles andere ist nicht beschlossen. Ob die Gegenseite noch weitere Forderungen gerichtlich geltend machen kann, die bisher nicht eingeklagt wurden und ob die damit durchkommen, ist eine andere Frage. Aber damit würde ich mich nicht beschäftigen. Ich erachte es für unwahrscheinlich, dass die Gegenseite nochmal Klagen wird.
Die 6.029,47 musst Du komplett zahlen, weil Du die Schätzung des Amtsgerichtes sozusagen nicht angegriffen hast. Ich habe es hoffentlich richtig verstanden, dass es sich bei diesem Betrag um eine Forderung gegen Dich handelt, die das Amtsgericht durch Schätzung festgestellt hat.
Die 14.081,27 musst Du zu 90% zahlen, weil Du zu 90% unterliegst. Wie sich diese Summe genau berechnet und ob es bspw. 87,5% oder 93,7% sind, musst Du der Begründung entnehmen. Der genaue Abzugsbetrag von den 14.081,27 ergibt sich aus dem Aspekt, bei dem das OLG Dir recht gibt. Da dürfte ein Abzugsbetrag von ca. 10% bei raus kommen.
Selbstverständlich musst Du die Beträge abziehen, die Du auf die 14.081,27 und 6.029,47 bereits gezahlt hast.
Ich habe den Beschluss aber nur überflogen und bin hier auch im Thema vor einigen Monaten ausgestiegen. Mir ging es irgendwann um zu viel klein-klein. Ich stecke bei Deinem Thema also nicht im Detail drin und kann Dir auch nicht sagen, ob Du bspw. die 6.029,47 an Deine Tochter oder das Jugendamt überweisen musst. Du solltest jetzt aber zumindest eine Orientierung haben.
Was läuft auf der Vater-Tochter-Beziehungsebene?
ca. 90% von 14.081,27
100% von 6.029,47
90% der Verfahrenskosten
Alles andere ist nicht beschlossen. Ob die Gegenseite noch weitere Forderungen gerichtlich geltend machen kann, die bisher nicht eingeklagt wurden und ob die damit durchkommen, ist eine andere Frage. Aber damit würde ich mich nicht beschäftigen. Ich erachte es für unwahrscheinlich, dass die Gegenseite nochmal Klagen wird.
Die 6.029,47 musst Du komplett zahlen, weil Du die Schätzung des Amtsgerichtes sozusagen nicht angegriffen hast. Ich habe es hoffentlich richtig verstanden, dass es sich bei diesem Betrag um eine Forderung gegen Dich handelt, die das Amtsgericht durch Schätzung festgestellt hat.
Die 14.081,27 musst Du zu 90% zahlen, weil Du zu 90% unterliegst. Wie sich diese Summe genau berechnet und ob es bspw. 87,5% oder 93,7% sind, musst Du der Begründung entnehmen. Der genaue Abzugsbetrag von den 14.081,27 ergibt sich aus dem Aspekt, bei dem das OLG Dir recht gibt. Da dürfte ein Abzugsbetrag von ca. 10% bei raus kommen.
Selbstverständlich musst Du die Beträge abziehen, die Du auf die 14.081,27 und 6.029,47 bereits gezahlt hast.
Ich habe den Beschluss aber nur überflogen und bin hier auch im Thema vor einigen Monaten ausgestiegen. Mir ging es irgendwann um zu viel klein-klein. Ich stecke bei Deinem Thema also nicht im Detail drin und kann Dir auch nicht sagen, ob Du bspw. die 6.029,47 an Deine Tochter oder das Jugendamt überweisen musst. Du solltest jetzt aber zumindest eine Orientierung haben.
Was läuft auf der Vater-Tochter-Beziehungsebene?