12-03-2021, 22:07
Alles-durch ist schon auf der richtigen Fährte:
Vereinfacht ausgedrückt hast Du, Gast1969, beantragt das Gericht möge für eine gewisse Forderung eine Verwirkung feststellen. Das Gericht (bzw. beide Instanzen) haben das Feststellen einer Verwirkung abgelehnt. Das bedeutet, für die im Verfahren genannten Beträge ist keine Verwirkung eingetreten.
Für darüber hinausgehende Forderungen wurde keine Entscheidung getroffen, da nichts beantragt wurde.
Wenn der Anwalt jetzt die Forderungen um 4.000€ höher ansetzt, könntest Du theoretisch auch bezüglich dieser weiteren 4.000€ auf Feststellung der Verwirkung klagen, nur wird das Ergebnis das Gleiche sein.
Somit müsstest Du belegen, dass die 4.000€ bezahlt wurden, um diesen Teil der gesamten Forderungen wegzubekommen. Sorry, aber sieht nicht gut für Dich aus.
Vereinfacht ausgedrückt hast Du, Gast1969, beantragt das Gericht möge für eine gewisse Forderung eine Verwirkung feststellen. Das Gericht (bzw. beide Instanzen) haben das Feststellen einer Verwirkung abgelehnt. Das bedeutet, für die im Verfahren genannten Beträge ist keine Verwirkung eingetreten.
Für darüber hinausgehende Forderungen wurde keine Entscheidung getroffen, da nichts beantragt wurde.
Wenn der Anwalt jetzt die Forderungen um 4.000€ höher ansetzt, könntest Du theoretisch auch bezüglich dieser weiteren 4.000€ auf Feststellung der Verwirkung klagen, nur wird das Ergebnis das Gleiche sein.
Somit müsstest Du belegen, dass die 4.000€ bezahlt wurden, um diesen Teil der gesamten Forderungen wegzubekommen. Sorry, aber sieht nicht gut für Dich aus.