Ist schon so wie ich geschrieben habe. Deine Anwältin hat Recht. Alles was der Beschluss besagt ist, dass die Rückstände, über die verhandelt wurde, weiterhin vollstreckt werden dürfen, da keine Verwirkung eingetreten ist.
Der Beschluss sagt nichts über potenzielle weitere Rückstände aus (die es offensichtlich gibt). Die bestehen somit auch weiterhin.
Wie willst Du weiter vorgehen? Hast Du schon einmal daran gedacht, ein Darlehen aufzunehmen, um die Schulden zu begleichen? Dann hättest Du wenigstens die Pfändungen von der Backe.
Der Beschluss sagt nichts über potenzielle weitere Rückstände aus (die es offensichtlich gibt). Die bestehen somit auch weiterhin.
Wie willst Du weiter vorgehen? Hast Du schon einmal daran gedacht, ein Darlehen aufzunehmen, um die Schulden zu begleichen? Dann hättest Du wenigstens die Pfändungen von der Backe.