Hallo zuammen,
hier hab ich schon das nächste Problem:
es existiert seit Geburt meines Kindes (2001) eine kapitalbildende kleine Lebensversicherung, die als "Schmankerl" zum 20. Geburtstag (12/2021) ausgezahlt werden sollte.
Nun ist es folgendermaßen: Versicherungsnehmer (!) bin ich! Bezugsberechtiger ist meine Ex-Frau. Die Beiträge bezahlt alle Jahre hat offensichtlich meine Ex-Frau.
Meine Ex-Frau hat schon bei der Versicherung angerufen und sich erkundigt, wie sie sich das Geld auf ihr Konto auszahlen lassen kann. Daraufhin wurde ihr erklärt, das dies nicht möglich sei und sie keinen Anspruch auf Auszahlung hätte, da ICH ja der Versicherungsnehmer sei und auch nicht Verstorben.
Für mich stellt sich das ganze so dar: ich hätte das Geld meinem Kind ursprünglich gerne gegönnt zum Studium, für Möbel was auch immer. Durch die mir 2 aufgezwungenen Gerichtsverfahren mit über 14.000 EUR (!!) Verfahrenskosten, sowie den daraus resultierenden Rückstandszahlungen von über 30.000 EUR (die jetzt vollumfänglich gezahlt worden sind), sehe ich es nicht ein, das mein Kind auch nur noch 1ct bekommt und ich hatte vor, mit der Versicherungssumme für die Verfahrenskosten geliehenen Gelder zurückzuzahlen.
Nun teilt mein Kind mir mit, das man meiner Ex aber auch gesagt hätte, sie könne sich die von ihr gezahlten Beiträge auf anderem Wege zurückholen. Ist das korrekt? Gibt es da eine zivilrechtliche Möglichkeit für sie, dennoch an das Geld zu kommen, obwohl es mir als Versicherungsnehmer letzten Endes zusteht?
(komm mir jetzt bitte keiner von wegen mit "Moral", weil meine "arme" Ex ja alle Jahre die Beiträge gezahlt hat, bei dem was da alles abgelaufen ist hab ich keine Moral mehr, sorry)
hier hab ich schon das nächste Problem:
es existiert seit Geburt meines Kindes (2001) eine kapitalbildende kleine Lebensversicherung, die als "Schmankerl" zum 20. Geburtstag (12/2021) ausgezahlt werden sollte.
Nun ist es folgendermaßen: Versicherungsnehmer (!) bin ich! Bezugsberechtiger ist meine Ex-Frau. Die Beiträge bezahlt alle Jahre hat offensichtlich meine Ex-Frau.
Meine Ex-Frau hat schon bei der Versicherung angerufen und sich erkundigt, wie sie sich das Geld auf ihr Konto auszahlen lassen kann. Daraufhin wurde ihr erklärt, das dies nicht möglich sei und sie keinen Anspruch auf Auszahlung hätte, da ICH ja der Versicherungsnehmer sei und auch nicht Verstorben.
Für mich stellt sich das ganze so dar: ich hätte das Geld meinem Kind ursprünglich gerne gegönnt zum Studium, für Möbel was auch immer. Durch die mir 2 aufgezwungenen Gerichtsverfahren mit über 14.000 EUR (!!) Verfahrenskosten, sowie den daraus resultierenden Rückstandszahlungen von über 30.000 EUR (die jetzt vollumfänglich gezahlt worden sind), sehe ich es nicht ein, das mein Kind auch nur noch 1ct bekommt und ich hatte vor, mit der Versicherungssumme für die Verfahrenskosten geliehenen Gelder zurückzuzahlen.
Nun teilt mein Kind mir mit, das man meiner Ex aber auch gesagt hätte, sie könne sich die von ihr gezahlten Beiträge auf anderem Wege zurückholen. Ist das korrekt? Gibt es da eine zivilrechtliche Möglichkeit für sie, dennoch an das Geld zu kommen, obwohl es mir als Versicherungsnehmer letzten Endes zusteht?
(komm mir jetzt bitte keiner von wegen mit "Moral", weil meine "arme" Ex ja alle Jahre die Beiträge gezahlt hat, bei dem was da alles abgelaufen ist hab ich keine Moral mehr, sorry)