28-02-2023, 13:22
(28-02-2023, 03:56)Gast1969 schrieb: Da die Forderungen der UVK ja verjährt sind, wären sie eigentlich zur Erstattung von ohne Rechtsgrund einbehaltenen Geldern verpflichtet.
Da bin ich im Zweifel. Wie bei einer Insolvenz verschwinden die Schulden nicht durch eine Verjährung, sondern sie verlieren nur ihre Vollstreckbarkeit. Die daran hängenden Rechte sind es, die verschwinden, aber nicht die Schulden selbst.
Die Unterscheidung ist wichtig. Man kann zum Beispiel weiterhin gegeneinander aufrechnen. Das Finanzamt macht das regelmässig auch nach Insolvenzen. Hattest du mal Steuerschulden, dann ist auch nach Insolvenz deine Steuererstattung weg, das Finanzamt rechnet seine Schulden gegen deine Schulden.
So ist die Verjährung bei dir zwar eingetreten, aber das Geld haben sie, die nicht mehr vollstreckbaren Schulden werden somit trotzdem bedient. Also Vorsicht, dass du da nicht noch Reitstunden für ein totes Pferd kaufst.