29-03-2023, 02:57
Hi in die Runde,
ich hab ja erst kürzlich froh verkündet, das ich aus dem Unterhaltszirkus raus bin. Nur damit mich jetzt kurz darauf ein erneutes Auskunftsersuchen und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen meiner volljährigen, NICHT privilegierten Tochter über ihren Anwalt vorliegen habe.
Nochmal kurz zusammengefasst:
- Februar 2023 Einkommensauskunft über mein Gehalt erteilt (Zeitraum: Januar 2023 = 1 -aktuellste- Gehaltsabrechnung)
- 06. (!) März 2023 Feststellung des Anwaltes meiner Tochter aufgrund meiner Einkommensauskunft, das ich unterhalb des angemessenen Selbstbehaltes (von derzeit 1.650 EUR lt. DT) liege und daher nicht Leistungsfähig für Unterhalt bin --> Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels aus OLG-Beschluss vom........ im Original an mich erfolgt. Gegnerischer Anwalt hat sich im zugrundeliegenden Schreiben wie folgt geäußert "obwohl (ich) nur 1 einzige Gehaltsabrechnung eingereicht hätte, würde auch er nunmehr davon ausgehen, das ich unterhalb des angemessenen Selbstbehaltes liegen würde, daher würde seine Mandantin die vollstreckbare Ausfertigung........s.o......... aushändigen"
Nun gerade mal knapp 3 (!!) Wochen später erhalte ich ein Schreiben des Anwaltes meiner Tochter, in dem meine Tochter Unterhaltsansprüche geltend macht und ich zur Auskunft über mein Einkommen der letzten 12 Monate aufgefordert werde, sowie der Abgabe eines vollständigen Vermögensverzeichnisses (!!, hahahaha............).
Meine Anwältin meint, zur Vermeidung einer berechtigten oder unberechtigten Klage und zur Abkürzung des Verfahrens solle ich die Auskunft erteilen, dies sei für mich unschädlich (was auch immer das heissen mag?). Ich sei zur Auskunft verpflichtet.
Nun möchte ich aber gar keine Auskunft geben und dem gegnerischen Anwalt höchstens mitteilen, das ich erst im Februar 2023 Auskunft über mein Einkommen gegeben hätte, aufgrund dessen mir ja dann die vollstreckbare Ausfertigung des Titels ausgehändigt worden sei und somit sei die Angelegenheit für mich erledigt. Desweiteren würde ich ihn auf die 2-jährige Auskunftspflicht hinweisen.
Kann ich das so machen? Oder hätte das für mich -mal wieder- unerwartete rechtliche Nachteile? Und was bezweckt meine Tochter mit diesem Unterfangen überhaupt (Strategie) -ich versteh halt den Sinn nicht gerade knapp 3 Wochen nach Feststellung das ich nicht Leistungsfähig bin und den Titel rausrückt?
P.S.: seit wann spielt gegenüber NICHT privilegierten volljährigen Kindern mein (eh nicht vorhandenes) Vermögen eine Rolle? --> die Frage dürfte wohl auch noch einige andere hier im Forum interessieren!
ich hab ja erst kürzlich froh verkündet, das ich aus dem Unterhaltszirkus raus bin. Nur damit mich jetzt kurz darauf ein erneutes Auskunftsersuchen und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen meiner volljährigen, NICHT privilegierten Tochter über ihren Anwalt vorliegen habe.

Nochmal kurz zusammengefasst:
- Februar 2023 Einkommensauskunft über mein Gehalt erteilt (Zeitraum: Januar 2023 = 1 -aktuellste- Gehaltsabrechnung)
- 06. (!) März 2023 Feststellung des Anwaltes meiner Tochter aufgrund meiner Einkommensauskunft, das ich unterhalb des angemessenen Selbstbehaltes (von derzeit 1.650 EUR lt. DT) liege und daher nicht Leistungsfähig für Unterhalt bin --> Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels aus OLG-Beschluss vom........ im Original an mich erfolgt. Gegnerischer Anwalt hat sich im zugrundeliegenden Schreiben wie folgt geäußert "obwohl (ich) nur 1 einzige Gehaltsabrechnung eingereicht hätte, würde auch er nunmehr davon ausgehen, das ich unterhalb des angemessenen Selbstbehaltes liegen würde, daher würde seine Mandantin die vollstreckbare Ausfertigung........s.o......... aushändigen"
Nun gerade mal knapp 3 (!!) Wochen später erhalte ich ein Schreiben des Anwaltes meiner Tochter, in dem meine Tochter Unterhaltsansprüche geltend macht und ich zur Auskunft über mein Einkommen der letzten 12 Monate aufgefordert werde, sowie der Abgabe eines vollständigen Vermögensverzeichnisses (!!, hahahaha............).
Meine Anwältin meint, zur Vermeidung einer berechtigten oder unberechtigten Klage und zur Abkürzung des Verfahrens solle ich die Auskunft erteilen, dies sei für mich unschädlich (was auch immer das heissen mag?). Ich sei zur Auskunft verpflichtet.

Nun möchte ich aber gar keine Auskunft geben und dem gegnerischen Anwalt höchstens mitteilen, das ich erst im Februar 2023 Auskunft über mein Einkommen gegeben hätte, aufgrund dessen mir ja dann die vollstreckbare Ausfertigung des Titels ausgehändigt worden sei und somit sei die Angelegenheit für mich erledigt. Desweiteren würde ich ihn auf die 2-jährige Auskunftspflicht hinweisen.
Kann ich das so machen? Oder hätte das für mich -mal wieder- unerwartete rechtliche Nachteile? Und was bezweckt meine Tochter mit diesem Unterfangen überhaupt (Strategie) -ich versteh halt den Sinn nicht gerade knapp 3 Wochen nach Feststellung das ich nicht Leistungsfähig bin und den Titel rausrückt?
P.S.: seit wann spielt gegenüber NICHT privilegierten volljährigen Kindern mein (eh nicht vorhandenes) Vermögen eine Rolle? --> die Frage dürfte wohl auch noch einige andere hier im Forum interessieren!