29-03-2023, 10:30
Leider gilt im Unterhaltsrecht der eigentlich illegale aber juristisch zurechtgelogene Grundsatz "Mal gucken, was der alles hat". So kommt es, dass z.B. auch Auskunftsforderungen von Exfrauen legal sind, die schon vor 30 Jahren geschieden wurden. Dass die überhaupt nioch einen Unterhaltsanspruch haben, müssen sie erst bei einer Forderung nachweisen. Ausgenommen sind nur noch krassere Fälle, Auskunftsfordedrungen von Fremden etwa.
Gib vollständige Auskunft über dein Einkommen der letzten 12 Monate. Den Schwachsinn mit dem Vermögen schreiben gegnerischen Advokaten immer rein, ist natürlich Lüge das gesamte Geschäft dieses ehrlosen Berufsstandes ist auf Lüge und Niedertracht aufgebaut. Ignoriere das.
Gib vollständige Auskunft über dein Einkommen der letzten 12 Monate. Den Schwachsinn mit dem Vermögen schreiben gegnerischen Advokaten immer rein, ist natürlich Lüge das gesamte Geschäft dieses ehrlosen Berufsstandes ist auf Lüge und Niedertracht aufgebaut. Ignoriere das.