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Beginn Unterhaltspflicht bei zweitem Kind
#1
Hallo zusammen...

Vielleicht weiß hierüber jemand Bescheid.

Letzten Dezember verlangte die Beiständin Auskunft über mein Gehalt, ich zahle seitdem Unterhalt für Kind A. Seit Juli ist auch Kind B unterhaltsberechtigt, die Beiständin hat sich aber erst jetzt gemeldet. Trotzdem verlangt sie rückwirkend zum Juli Unterhalt für Kind B.

Frage: Ist die rückwirkende Forderung rechtens, weil die frühere Gehaltsauskunft in Sachen Kind A auch für Kind B gilt? Oder bin ich erst ab Zugang des Briefes (also jetzt) unterhaltspflichtig?
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#2
Du hast es schon richtig erkannt, erst muss dir die Auskunft abverlangt werden wg. dem zweiten Kind. Rückwirkend ist lustig, aber nicht angebracht in diesem Fall. Dabei sollte man(n) doch meinen, die Beistände würden rechtlich geschult. Tatsächlich werden die statt an ihrer Fachkompetenz an der Rückholquote gemessen.
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#3
Ich hatte im Eingangsbeitrag nicht erwähnt, dass das 2. Kind bis Juli in einer Einrichtung der Jugendhilfe war und deshalb kein Unterhalt fällig war. Die Beiständin behauptet, sie habe mich während dieser Zeit in Verzug gesetzt (daran kann ich mich nicht erinnern). Sie argumentiert damit, dass der Unterhalt nur ausgesetzt gewesen sei und seit Juli auch ohne nochmalige Aufforderung Unterhalt fällig sei. Ich werde fragen, was das für ein Schreiben gewesen sein soll.
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#4
Ich muss mich dafür entschuldigen, dass ich das etwas wirr wiedergegeben habe. Deshalb und weil die Angelegenheit inzwischen geklärt scheint, folgende Zusammenfassung:

* Im Okt. 2020 schreibt mir die Beiständin einen Brief, in dem sie mich bezüglich Kind A und B in Verzug setzt. Der Brief geht aber an eine Anschrift, unter der ich schon seit Jahren nicht mehr wohne und auch nicht gemeldet bin (es handelt sich um die letzte der Echse bekannte Anschrift). Die Inverzugsetzung ist also wirkungslos. Von dem Brief habe ich erst viel später erfahren, siehe unten.
* Kind B ist zu der Zeit in einer Jugendhilfeeinrichtung. Man bezahlt dann keinen Unterhalt, sondern einen Jugendhilfebeitrag, der sich anders berechnet und nicht von der Beiständin, sondern einer anderen JA-Abteilung eingezogen wird.
* Selbst wenn der Brief richtig adressiert und mir zugestellt worden wäre, hätte ich Zweifel daran, dass ein Verzug bzgl. Kind B entstanden wäre. Voraussetzung für einen Zahlungsverzug ist eine Zahlungspflicht, und die bestand bei Kind B nicht.
* Im Nov. 2020 schreibt die Beiständin wieder einen Brief. Wieder an dieselbe (falsche) Adresse, aber an einen dort tatsächlich wohnhaften Empfänger mit der Bitte, den Brief an mich weiterzuleiten. Zur Ermittlung meiner Wohnanschrift, wie es bei Ämtern Routine ist, ist sie anscheinend zu doof. Der Empfänger wirft den Brief weg, gibt mir aber Bescheid. Ich teile der Beiständin aus Freundlichkeit meine Anschrift mit.
* Im Dez. 2020 schreibt sie mir unter meiner richtigen Anschrift und verlangt Unterhalt für Kind A, das bei seiner Mutter wohnt. Für Kind B nicht, da immer noch in der Jugendhilfeeinrichtung. Ich zahle den Unterhalt brav.
* Im Juli 2021 endet die Jugendhilfe, Kind B wohnt ab jetzt wieder bei seiner Mutter und ist unterhaltsberechtigt. Mangels Inverzugsetzung besteht aber noch keine Zahlungspflicht.
* Im Sept. 2021 erreicht mich ein weiterer Brief der Beiständin. Sie will rückwirkend ab Juli Unterhalt für Kind B. Begründung: Jugendhilfe ist zu Ende, dadurch beginnne die Unterhaltspflicht und damit eine Zahlungspflicht ab Juli.
* Ich wende ein, dass Unterhalt erst nach Aufforderung zu zahlen ist, also ab September.
* Sie schreibt zurück, ich sei mit Schreiben vom Okt. 2020 in Verzug gesetzt worden. Auf meine Frage, was das für ein Schreiben gewesen sein solle, schickt sie mir eine Kopie des Briefes, den sie damals als Einschreiben mit Rückschein an die falsche Anschrift geschickt hat. Sie weiß natürlich, dass mir der Brief gar nicht zugestellt worden ist.
* Als ich ihr das in Erinnerung rufe, antwortet sie, sie habe mir den Brief nochmals im Nov. 2020 geschickt. Ich mache sie darauf aufmerksam, dass sie den Brief nicht an mich, sondern jemand anders adressiert hat und dieser jemand sich nicht als Briefzusteller für das Jugendamt fühlt.
* Seitdem sind ca. zwei Wochen vergangen und die Beiständin hat sich nicht mehr gemeldet. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist. Die Moral von der Geschichte: sich nicht von amtlich-juristisch klingenden Formulierungen beeindrucken lassen, sondern genau prüfen, ob eine berechtigte Forderung vorliegt oder getäuscht, gelogen und getrickst wird.

Eines würde mich aber interessieren: Wenn die Beistandskakerlake an der Anzahl Unterhaltszahler gemessen wird, warum versucht sie dann mit unlauteren Mitteln, mehr Geld herauszuholen, als rechtlich drin ist? Sie hatte mich schon als Unterhaltszahler „gewonnen“, warum versucht sie also, zusätzlich Geld abzuzocken? Sie bekommt davon keine Prozente, sondern leitet den Beitrag direkt an die Echse weiter. Zählt bei der Mitarbeiterbewertung vielleicht nicht die Anzahl Zahler, sondern der Gesamtbetrag, der als Unterhalt durchs Jugendamt fließt?
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#5
Ich glaube nicht dass das erledigt ist. Wenn das Einschreiben (wie auch immer) zugestellt wurde, gilt dass Du in Verzug bist.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Das sind diese Zustellspiele. Leider entscheidet das Rechtsgesockse bei sowas in extremer Weise für den Zustellenden und gegen die Zielperson und genehmigt sich damit selbst grenzenlos Schlupflöcker, Tricks und Betrug.
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#7
Ihr hattet Recht, die wollte nicht lockerlassen. So ging es weiter:
  • Die Beiständin schreibt: Die Inverzugsetzung ist mit Schreiben vom xx.xx.xxxx geschehen und durch den Rückschein bestätigt. Wenn Sie jetzt nicht zahlen, gehe ich ohne Vorwarnung vor Gericht.
  • Ich frage, ob ich den Rückschein sehen darf
  • Die Beiständin schickt mir eine Kopie davon. Laut Rückschein hat den Brief ein mir völlig Unbekannter, der gar nicht unter der Empfängeranschrift wohnt, angenommen. Wie gesagt stimmt die Anschrift auch nicht. Nicht einmal die Datumsangaben können stimmen, da der Eingangsstempel des Jugendamtes drei Tage vor dem angeblichen Zustelldatum liegt!
  • Die Beiständin ist unbeirrt und droht weiterhin mit Klage.
  • Ich frage einen Anwalt. Der sagt mir, ich hätte zwar das Recht auf meiner Seite, aber trotzdem ein hohes Prozessrisiko, das den strittigen Betrag (1 Monat Unterhalt) übersteigt. Er rät mir, die Kröte zu schlucken und zu zahlen.
Ich bin deshalb dem anwaltlichen Rat gefolgt und habe bezahlt.
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#8
Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten solltest du trotzdem machen und die Auflärung der Widersprüche verlangen.
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#9
Strafantrag wegen Urkundenfälschung?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Zitat:Wenn die Beistandskakerlake an der Anzahl Unterhaltszahler gemessen wird, warum versucht sie dann mit unlauteren Mitteln, mehr Geld herauszuholen, als rechtlich drin ist? Sie hatte mich schon als Unterhaltszahler „gewonnen“, warum versucht sie also, zusätzlich Geld abzuzocken?

Die Antwort ist einfach: 
Es sind die Gene, denen sie gerecht werden muss, um als Frau in der Weibergesellschaft bestehen zu können.
Corona könnte dagegen in absehbarer Zeit heilbar sein …
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