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Ordnungsmittel wegen verschobenen Umgangsterminen
#6
(01-10-2021, 13:44)Ruckzuckmaschine schrieb: Was war denn eigentlich die nicht nachvollziehbare Begründung der Mutter?


Im Umgangsbeschluss ist festgelegt, dass
1. bei Ausfall des Umgangs wegen Krankheit, der Umgang in der nächsten Woche nachgeholt wird, und
2. die Mutter "unverzüglich ein ärztliches Attest vorlegen muss, aus dem die Art der Erkrankung hervorgeht, und dass wegen der Erkrankung der Umgang ausfallen muss".

Grund für den Passus ist, dass die Mutter jahrelang immer wieder Krankheit des Kindes behauptet hat, um Umgänge zu boykottieren. Zwei Umgangspfleger, mehrere Elternberater, der Kinderarzt und die Richterin hatten der Mutter erklärt, dass Krankheit in fast allen Fällen nicht bedeutet, dass der Umgang ausfallen muss. Einzige Ausnahme ist, wenn das Kind nicht transportfähig sein sollte - und dann ist darüber nachzudenken, ob der Umgang am Aufenthaltsort des Kindes stattfinden kann.

Nun gibt es einen neuen Umgangspfleger. Der teilte einen Tag vor dem Umgang mit, dass der Termin wegen Krankheit ausfallen wird. Ein Attest würde die Mutter nachliefern. Auch könne in der nächsten Woche der Umgang nicht nachgeholt werden, weil das Kind dann zwei Klassenarbeiten schreiben würde. Nachgeholt würde in drei Wochen. 

Das ärztliche Attest kam mit drei Tagen Verspätung und erst nach dem Umgangstermin - und bescheinigte nur, dass wegen Krankheit zwei Tage lang die Schule nicht besucht werden kann. 

Der Umgangspfleger musste mir zustimmen, dass das Attest zu spät vorgelegt wurde, nicht erkennbar ist, dass der Umgangstermin ausfallen musste und es kaum vorstellbar ist, dass ein Kind Nachmittags noch so krank ist, dass es seinen Vater nicht sehen - aber am nächsten Morgen wieder in die Schule gehen kann.
Genauso musste er mir zustimmen, dass Klassenarbeiten kein Grund für Umgangsausfall ist. Vielmehr sollte das Kind die Erfahrung machen, dass es von beiden Eltern in der Schule unterstützt wird. Ich hatte schon vorher darum gebeten, dass die Schulsachen zum Umgang mitgebracht werden, damit wir für die Klassenarbeiten lernen können.

Aus meiner Sicht war vor dem ersten Umgangsausfall erkennbar, dass die Mutter gegen den Beschluss verstoßen will - und der Umgangspfleger hat seinen Job nicht gemacht.

Man kann nun natürlich argumentieren, man solle nicht kleinlich sein. Allerdings habe ich in den letzten Jahren zahlreiche Umgangsausfälle hingenommen, und auf Ordnungsmittel verzichtet, um die Situation zu deeskalieren. Geholfen hat das nicht. Ergebnis war leider nur, dass die Boykotte mehr wurden.

Darum denke ich, dass das Verhalten von Mutter und Umgangspfelger aktenkundig werden sollte.
Mir erscheint der Gedanke, ein niedriges Ordnungsmitter
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RE: Ordnungsmittel wegen verschobenen Umgangsterminen - von Anton - 02-10-2021, 11:28

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