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Prozeßtaktik
#1
Hallo zusammen,

ich habe kommenden Montag mal wieder eine Gerichtsverhandlung mit Exe. Ich habe einen Abänderungsantrag gestellt zum nachehelichen Unterhalt (wurde 2014 zum unbefristeten lebenslangen nachehelichen Unterhalt verurteilt), weil ich am 01.08.2021 in Rente gegangen bin und weniger als 1.400.- € netto Rente bekomme. Meine Anwältin hat den Antrag gesteltt, den Versorgungsausgleich auszusetzen (damit bekäme ich 615.- € mehr Rente) bis die Exe in Rente gehen wird, das wird im September 2025 der Fall sein. Und damit ich den Unterhalt weiterhin bezahlen kann, resp. die Unterhaltshöhe neu festzusetzen gem. neuem Einkommen von mir. Ausserdem haben sich seit der Scheidung 2014 mehrfach die Anrechnung von Kindererziehungszeiten geändert und alleine deswegen muss eine Neuberechnung durchgeführt werden - wobei die Rentenversicherung behauptet, ich hätte zugunsten der Exe auf die Rentenpunkte aus Kindererziehungszeiten verzichtet. Nie und nimmer habe ich zugunsten der Exe auf irgendetwas verzichtet, das wird also von mir bestritten.
Die Exe war aufgefordert, ihre Einkommensverhältnisse darzulegen, und zwar bis zum 15. August 2021. Hat sie aber nicht gemacht, nur blumenreiche Erklärungen warum nicht (Umzug steht bevor, Höhe der neuen Wohnungsmiete noch nicht bekannt etc. blabla). Exe wohnt derzeit bei unserer Tochter in der Einliegerwohnung - ob mietfrei oder nicht, weiß ich nicht. Darüber hinaus bezieht sie Grundsicherung in Höhe von ca. 960.- € incl. Miete gem. einem Bescheid vom Februar 2021.

Ich würde deshalb gerne bei Gericht darauf dringen, dass das Gericht urteilt wie von mir beantragt, da es die Gegenseite versäumt hat vorzutragen. Von ihrer Anwältin kamen zwei Seiten Geschwurbel, ich hätte mich 2016 einem Abänderungsantrag durch Auslandsaufenthalt entzogen (stimmt auch, aber das ist alles Vergangenheit) und unterstellt mir wie immer kriminelle Absichten und unterstellt, ich würde mich dann auch im September 2025 einer erneuten Festsetzung der Unterhaltshöhe (weil dann Exe in Rente geht) entziehen - guter Tipp, hatte ich noch gar nicht dran gedacht.

Also, jetzt meine Frage: wie verhalte ich mich am Montag prozeßtaktisch am Geschicktesten? Versäumnisurteil beantragen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Versäumnisurteil ergeht, wenn die Gegenseite nicht auftaucht, nicht reagiert. Das kannst du dir wünschen, aber nicht steuern.

Die Gegenseite hat offenbar nichts zur Sache argumentiert und auch nichts im Köcher. Auf die emotionale Schiene (Auslandsaufenthalt 2016) gehen sie immer, wenn sie nichts mehr haben. Die Argumentation 2025 ist absurd, deine Mitwirkung ist da gar nicht Voraussetzung, im Gegenteil, wenn du nicht reagierst bist du es, der ein Versäumnisurteil verpasst bekommt. Das auch noch leicht vollstreckt werden kann, denn die Rente lässt sich auf Knopfdruck bei dir abzweigen.

Von da her sehe ich keinen Raum für Prozesstaktik. Du bleibst bei deinen Anträgen und argumentierst mit der Nichtauskunft der Gegenseite und fehlendem Bezug ihrer Äusserungen zum Antragsgegenstand. Fällt der Richter auf das Emo-Geschwätz rein, hast du sowieso verloren und darfst am OLG noch eine Runde drehen. Witzig ist, dass dann die Nachreichung der Auskünfte nicht mehr zählen würde. Es gilt nur, was bereits beim Amtsgericht vorgebracht wurde. Hat er seine Hirnzellen noch nicht im Richter-Sozialraum an der Kaffeemaschine verbraten, dann fällt er nicht rein und entscheidet deinm Antrag gemäss.

Rechne damit, dass dir jedes nur mögliche Bein gestellt wird, denn wenn die Ex jetzt schon Grundsicherung erhält, dann hast du den gesamten Staat gegen dich. Jeder Cent den du nicht zahlst erhöht dem Staat die Kosten. Für Freigiebigkeit hast du das falsche Geschlecht, die falsche Herkunft.
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#3
So, komme gerade von der Gerichtsverhandlung zurück.

Den Richter hat das Geblubber der Gegenseite nicht mehr interessiert; er hat kurz und bündig meinen Antrag positiv beschieden.
Meine Unterhaltspflicht gegenüber der Exe endet im September 2025, wenn sie selbst in Rente geht. Bis dahin zahlt mir die Deutsche Rentenversicherung den Unterhaltsbetrag aus dem durchgeführten Versorgungsausgleich on top auf meine Rente obendrauf. Im Prinzip so, wie ich zuvor den Unterhalt als Aufstocker vom Jobcenter bekommen habe. Damit kann ich leben. Ich habe ja noch Erbansprüche aus meinem Elternhaus und noch ein paar Kleinigkeiten - alles in Sicherheit jetzt.

Fazit: für diese Drecksperson habe ich gesorgt vom Oktober 1980 bis zum September 2025 - 45 Jahre lang hatte ich die an den Hacken. Dies zur Mahnung an alle Männer, die noch an so etwas wie Gerechtigkeit vor deutschen Familiengerichten glauben.

Wer heute noch heiratet und/oder gar noch Kinder in Welt setzt, der ist nicht mehr zurechnungsfähig.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Gratuliere, unter den gegebenen Umständen das bestmögliche Ergebnis.

Zitat:Wer heute noch heiratet und/oder gar noch Kinder in Welt setzt, der ist nicht mehr zurechnungsfähig.

Ist doch kein Problem. Einfach immer andere zahlen lassen, wie es in diesem Staat überall üblich geworden ist. Kommense ran, kommense rein, hier gibts was abzukassieren.
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#5
Gratuliere!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Das sind zur Abwechslung mal überraschend gute Nachrichten von Austriake.
Sowas hat hier im Forum Seltenheitswert - umso wichtiger, dass ab und an auch mal ein Erfolg nach Außen durchschimmert.

Ein Sieg ist es nicht, denn wir alle haben irgendwann mal in der Vergangenheit schon verloren, als wir gewaltig falsch abgebogen sind, weshalb wir uns hier wiederfinden.
Es ist wohl eine erfolgreiche Schadensbegrenzung, aber das ist in diesem gezinkten Spiel schon verdammt viel wert!

GRATULATION!
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