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Vom Residenzmodell zum wechselmodell / Vorgehensweise
#2
Hi,
ich fürchte, solange sich die Mutter an die beim Jugendamt vereinbarte Regelung hält, hast du keine Grundlage, um bei Gericht einen Umgangsantrag zu stellen.
Der klassische Dreisprung kann erst vollzogen werden, wenn das Jugendamt sich nicht mehr imstande sieht eine gütliche Vereinbarung zwischen den Eltern zu erzielen. Dies ist ja aktuell nicht der Fall.

Wie viel "Umgang" genau hast du denn aktuell mit deiner Tochter?
Hast du einem äußerst geringen Umgangsrahmen beim Jugendamt zugestimmt?
Wenn ja, war dein Betreuungsumfang vor und unmittelbar nach der Trennung gering?

Die Hürden für ein Wechselmodell in Deutschland sind unerfüllbar hoch.
Wenn deine Ex nicht will - und das liegt hier wohl auf der Hand - dann hast du eigentlich keine Chance.

Warst du jahrelang die Hauptbezugsperson für deine Tochter (z.B. lange Elternzeit)?
Selbst dann gibt es Gerichte die gegen das Wechselmodell entscheiden.

Dass du deiner Ex im Beisein des Jugendamts offengelegt hast, dass du das Wechselmodell anstrebst, war leider kein guter Schachzug. Die Jugendämter sind fast durchweg gegen die Doppelresidenz.
Ein Vater, der (angeblich) zu viel will, gilt erst recht als Bedrohung für die Mutter-Kind-Symbiose.
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RE: Vom Residenzmodell zum wechselmodell / Vorgehensweise - von DamnatioAdBestias - 21-10-2021, 20:32

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