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§ 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung
#10
(10-11-2021, 11:13)DrNewton schrieb: - Verfahren wird eingestellt, da tatsächlich nichts zu holen ist (unabhängig in welcher Fase der Ermittlung / Prozesses)
- das Ergebnis sodann als Vorlage für die Anpassung des aktuellen und zukünftigen Unterhaltes nehmen durch Änderungsklage
---> da durch Ermittlung zu §170 Mangelfall nachgewiesen worden ist ;-)

1. Zur Verurteilung gehört eine Rechnung mit NACHGEWIESENEN unterhaltsrelevanten Einkünften aus vergangenen Jahren. Fehlen diese Nachweise, wird das Verfahren ehe wahrscheinlich eingestellt.

2. Nein, es sei denn, deine Arbeitsunfähigkeit ist medizinisch gutachterlich gut beleget.
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RE: § 170 - Verdacht Unterhaltsverletzung - von herrx - 10-11-2021, 12:42

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