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§ 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung
#16
@ Dr. Newton

Ich würde so wenig wie möglich selbst dazu beitragen, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erheben kann. Wenn die keinerlei Informationen von dir haben, müssen sie eine Anklageschrift "ins Blaue hinein" verfassen. Die ganzen Beweismittel, wie negative Einkommen bestätigt durch Finanzamt usw. aufbewahren und vorbereiten, falls es tatsächlich zum Prozess kommt - aber niemals VORHER der Staatsanwaltschaft aushändigen. Das würde nur dazu führen, dass die ihre Anklage auf andere Felder verlegen. Du bist in keinster Weise zur Mitwirkung verpflichtet - niemand kann dazu gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Mach dir das zunutze. Hilf Ihnen nicht dabei, dich zu verknacken. In der großen Mehrheit der Strafverfahren in diesem unserem Lande werden die Beweiserhebungen und die Urteile mit den Aussagen der Angeklagten begründet! Wenn du selbst redest, brauchen die nichts mehr zu ermitteln. Also schweige besser! Ich selbst habe zwei Strafverfahren nach §170 StGB durch hartnäckiges Schweigen und Nicht-Mitwirken überstanden. Noch ist es so, dass man dir deine Schuld beweisen muss - nicht du deine Unschuld (in der Praxis versuchen die gerne, genau dies umzudrehen, also Vorsicht!). Und wenn es dazu kommt, dass man Anklage erhebt, verlange sofort einen Pflichtverteidiger, der steht dir zu.
Bis die Staatsanwaltschaft darüber entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder nicht, können schon mal zwei Jahre ins Land gehen, kein Grund also zu Hektik und Nervosität.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: § 170 - Verdacht Unterhaltsverletzung - von Austriake - 12-11-2021, 09:37

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