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§ 170 - Verdacht Unterhaltspflichtverletzung
#18
Ich wurde bei der ersten Anzeige noch von einem Polizeibeamten aufs Revier zur Befragung eingeladen. Ich bin hingegangen, habe meine Personalien angegeben und sonst nichts. Alle mir gestellten Fragen habe ich nicht beantwortet, nach ein paar Minuten war es dann auch vorbei. Bei der zweiten Anzeige hatte ich schon keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, folglich konnten die Polizeibeamten überhaupt gar nichts mehr ermitteln. Die zweite Anzeige wurde von der Anwältin meiner Exe erstattet, weil sie wollte dass die Polizei/Staatsanwaltschaft meinen Aufenthaltsort ermittelt - also quasi die Polizei als Dienstleister für persönliche Rachegelüste mißbrauchen. Kurz zuvor war sie nämlich mit einer Abänderungsklage vor Gericht gescheitert, sie wollte mal eben 1.000.- € mehr Unterhalt im Monat haben, obwohl sich ihre Lebensumstände nicht geändert hatten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: § 170 - Verdacht Unterhaltsverletzung - von Austriake - 15-11-2021, 13:53

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