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Frage einer Mutter bzw. Hilfe
#1
Ich bräuchte mal Rat in die andere Richtung. Eine Freundin hat mich kontaktiert. Sie ist alleinerziehend, das Kind ist mittlerweile 4 Jahre alt. Der Erzeuger hat sich in den 4 Jahren kein einziges Mal gemeldet (nicht mal zum Geburtstag, Weihnachten usw.). Vor gut einer Woche hat sie Post von ihm bekommen, ob sie bereit wäre für ein Gespräch, um über ein Besuchsrecht zu diskutieren. Für sie bricht eine kleine Welt zusammen, da sie durch den Erzeuger psychisch sehr angegriffen fühlt und auf gar keinen Fall möchte, dass er das Kind sieht. In der Beziehung kontrollierte er sie permanent, sie musste immer Rechenschaft ablegen (Handy, Kleidung durchsucht), am Ende sperrte er sie sogar ein und war sehr aggressiv. Sie hat das aber leider nicht zur Anzeige gebracht, da er Polizist ist und sie daher Angst hatte. Nachdem sie sich von ihm getrennt hatte, schrieb er dem Jugendamt und ihrer Anwältin bitterböse Briefe, dass sie nicht fähig sei für eine Monogamie und er sich gar nicht sicher sein könne, dass dieses Kind von ihm sei usw.. Das hat er sogar über eidesstattliche Erklärungen gemacht usw. - also richtig großes Theater. An all diesen Behauptungen war natürlich nichts dran.

Sie hat jetzt natürlich Angst das er ein Besuchsrecht haben möchte, er hat kein Sorgerecht aber er könne so wie ich es gelesen habe auf ein Besuchsrecht klagen. Wie ist da eure Einschätzung, wenn sich ein Vater nach 4 Jahren erinnert, dass er ein Kind hat? wie urteilt ein Richter da?
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#2
Schwer zu sagen. Möglicherweise wird der Richter erstmal begleiteten Umgang anordnen. Das die Mutter nicht wünscht, das der Vater
das Kind nicht sieht, ist für sich genommen kein Maßstab für das Kindeswohl. Das Kind ist erst vier und daher noch lange Zeit Kind.
Es gibt nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht. Vor diesem Hintergrund kann man den Vater nicht vom Umgang
ausschliessen, nur weil er sich seit Geburt bis heute nicht engagiert hat. Beurteilt wird ein prognostischer Zustand für die Zukunft mit Blick auf
das Kind und nicht Abwesenheit des Vaters der Vergangenheit. Da bekommen auch Knastbrüder Umgang.
Anders laufen kann das dann, wenn der begleitete Umgang schon statt findet.
Dann erklärt die Mutter, das der Vater während der Umgangszeiten alles falsch macht, um einen künftigen Umgangsausschluß zu provozieren.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Er ist kein Erzeuger (er ist doch Polizist, kein Landwirt?), sondern der Vater, auch wenn die Erzeugerin... ähm.. die Mutter Defizite bei ihm feststellt. Dass die beiden ein Kind produziert haben, macht sie zu Vater und Mutter. Das ist ein Zustand, den die Beiden für das restliche Leben haben.

So wie 16T sehe ich es auch, wenn dann wird es zunächst zu begleitetem Umgang kommen.

Was in der Beziehung war und was ihr der Vater und sie ihm vorwirft, ist die Paarebene, die ist seit offenbar vier Jahren aber vorbei und erledigt. Nach Trennungen im emotionalen Aufruhr schreibt man viel Mist. So wenig, wie man ihr das Muttersein aufgrund ihrer Äusserungen als rotziger Teenager abspricht kann man ihm aber die Vaterschaft aufgrund Trennungsstress vor Jahren absprechen.

Sie sollte lieber versuchen, das in eine tragbare und spannungsfreiere Situation zu überführen. Beim begleitetem Umgang hat sie überhaupt nichts mit dem Vater zu tun, sie sieht ihn nicht einmal. Wenn das danach in einen regulären Umgang übergehen sollte, lässt sich ebenfalls Distanz wahren und sie kann Grenzen setzen. Die bewährten Mittel dafür sind z.B. keine Übergaben zu machen, sondern das Kind direkt im Kindergarten abzuholen oder hinzubringen, auch die Hilfe anderer Dritter geht.

Wenn immer noch Zweifel an der Vaterschaft bestehen - ein Test ist ja wirklich keine Sache, kostet rund 100 EUR.
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#4
Wieso habe ich gerade ein Dé­jà-vu-Er­leb­nis?

Die Behauptungen der KM und die Reaktion von ibu400 darauf sind geradezu klassisch!

Nach meiner Erfahrung stimmen diese Behauptungen fast nie. Einer solchen "Freundin" ("Freundin" jetzt im eigentlichen Sinn des Wortes) traue ich, wenn ich die Geschichte nicht verifizieren kann, nicht mal bis zu meiner Nasenspitze.

P__ hat im grunde das Wesentliche geschrieben.

Der Mutter muß nahegebracht werden, daß es ein positives Zeichen ist, daß der Vater sich endlich um das Kind kümmern will und daß das Kind ein Recht auf Erziehung durch ihn hat.

Sofern sie wirklich Mutter und nicht "nur" Kindesbesitzerin sein will, muß sie dies unterstützen; und wenn es nur dadurch ist, daß sie einen Umgang des Vaters mit seinem Kind nicht behindert.
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#5
Vaterschaft und Unterhalt wurden ja vor 4 Jahren bereits über das Gericht geklärt. Generell bin ich auch dafür das man den Kontakt zum Vater aufbauen sollte aber dieser Typ ist schon kein angenehmer Zeitgenosse bzw. noch immer sehr manipulativ und das hat mit Trennungsschmerz auch nichts am Hut. Ich konnte den aktuellen Schriftwechsel zwischen Ihrer Anwältin und ihm einsehen, da er von sich aus mitgeteilt hat, dass Ende dieses Jahres Kredite auslaufen würden und er somit ein „Geschenk“ für sie hätte und in Stufe 2 fallen würde. Als ihre Anwältin nachgefragt hatte und Auskunft einholen wollte, berief er sich dann natürlich auf die Regelung, dass er dies nur alle 2 Jahre machen müsse. Als die Anwältin hinwies das er wegen "nur einem Kind" in Stufe 3 anzusehen ist fand er das nicht mehr ganz so lustig und fiel in alte Muster und schrieb drohend, wenn man nicht auf sein "Angebot" eingehen würde, dass er sich dann bei seinem Rechtsbeistand informiere und falls dieser dies dann nicht so sehen würde er die Kosten an die Mutter in Rechnung stelle. Denn neben Narzisst und Kontrollfreak ist er zudem ein extremer Knauserer, er wollte damals sogar die Fahrkosten für die Gerichtsverhandlung von der Mutter wieder haben.

Wenn der Richter begleiteter Umgang anordnet, ist es dann so das dieser irgendwann automatisch zu einem normalen Umgang wird oder müsste er für diesen wieder klagen? wer trägt bei so einer Klage die kosten`? 50/50?

Ziel ist es, da er nach seiner Aussage nur Beamter ist und daher knapp am Existenz Minimum lebt, die Kosten durch Gerichte/Rechtsanwälte so groß wie möglich zu machen, da ihm Geld sehr wichtig ist, wird er die Geduld an seinem Kind sehr schnell wieder verlieren.

(13-12-2021, 17:40)Simon ii schrieb: Wieso habe ich gerade ein Dé­jà-vu-Er­leb­nis?

Die Behauptungen der KM und die Reaktion von ibu400 darauf sind geradezu klassisch!

Nach meiner Erfahrung stimmen diese Behauptungen fast nie. Einer solchen "Freundin" ("Freundin" jetzt im eigentlichen Sinn des Wortes) traue ich, wenn ich die Geschichte nicht verifizieren kann, nicht mal bis zu meiner Nasenspitze.

P__ hat im grunde das Wesentliche geschrieben.

Der Mutter muß nahegebracht werden, daß es ein positives Zeichen ist, daß der Vater sich endlich um das Kind kümmern will und daß das Kind ein Recht auf Erziehung durch ihn hat.

Sofern sie wirklich Mutter und nicht "nur" Kindesbesitzerin sein will, muß sie dies unterstützen; und wenn es nur dadurch ist, daß sie einen Umgang des Vaters mit seinem Kind nicht behindert.

das habe ich, sie hat alle Briefe und Whatsapp-Verläufe gesichert (die Beschimpfungen usw. möchte ich hier nicht veröffentlichen), auch hat er sich bei ihrer Anwätin und dem Jugendamt ebenso verahlten (auch hier habe ich den Schriftwechsel) gesehen, aber ich habe damit gerechnet das hier so eine Stimmung aufkommen würde.

Warum hat er sich dann in den ganzen 4 Jahren nicht gemeldet? noch nicht mal eine Karte zum Geburtstag oder Weihnachten. Sie schickt ihm jeden Monat an eine hinterlegte E-Mail-Adresse Bilder und einen Bericht zur Entwicklung des Kindes, vier Jahre kein Bild, kein Ton und da jetzt plötzlich ein Kredit von ihm ausläuft und er eventuell etwas mehr zahlen muss, erinnert er sich aufeinmal wieder an sein Kind?
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#6
(13-12-2021, 17:50)ibu400 schrieb: Wenn der Richter begleiteter Umgang anordnet, ist es dann so das dieser irgendwann automatisch zu einem normalen Umgang wird oder müsste er für diesen wieder klagen? wer trägt bei so einer Klage die kosten`? 50/50?

Ziel ist der normale Umgang.

Der Richter wird einen begleiteten Umgang anordnen und nach einer bestimmten Zeit schauen, wie dieser funktioniert.

Läuft er gut, wird man nach und nach zu einem normalen Umgang kommen. Ein neue Klage ist nicht notwendig; meist wäre sie sogar kontraproduktiv.

Wenn der Vater tatsächlich schwierig ist, ist es wichtig, daß der Begleiter mit solchen Vätern Erfahrung hat und sie "im Griff hat". Ich kenne diese Probleme aus unserer VAFK-Gruppe. Zum Glück haben wir ein sehr erfahrenes Mitglied, das solche Fälle handhaben kann (aber selbst er kommt manchmal an seine Grenzen).

(13-12-2021, 17:50)ibu400 schrieb: Warum hat er sich dann in den ganzen 4 Jahren nicht gemeldet?

Keine Ahnung!

Meine Vermutung (!): Keiner hat ihm gesagt, wie wichtig er für das Kind ist, sondern sie haben ihn eher beglückwünscht, daß er die "Zicke" (also die Mutter) los ist.

Woher soll er wissen, daß das eine (Vaterschaft) nichts mit dem anderen (Ex-Partnerschaft) zu tun hat?

(13-12-2021, 17:50)ibu400 schrieb: Sie schickt ihm jeden Monat an eine hinterlegte E-Mail-Adresse Bilder und einen Bericht zur Entwicklung des Kindes, ...

Klingt gut, wenn sie das wirklich so macht. Finde ich sehr positiv.
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#7
Die persönlichen Krankungen sind vier Jahre her und waren das, was sie waren: Persönlich. Nicht nur Frauen, auch Männer verfallen in emotionalen Angriffe auf den oder die Ex. Wenn ich in Rechnung stelle, was meine Ex gebracht hat, dann ist das noch harmlos und ich müsste eigentlich den ganzen Tag von Ärger darüber beherrscht sein und an Mordplänen schmieden. Mach ich nicht, sie stand in der Hassfalle (ihre Sache) und ich habe sie als Person aufgelöst, selbst ihren Vornamen kann ich mir nicht mehr merken.

Nun geht es jedoch nicht um das Verhältnis von Mutter und Vater, sondern um Kind und Vater. Diese Beziehung ist eine Leerstelle, sie zu füllen ist positiv für das Kind und es liegt nicht an der Mutter, aufgrund ihrer persönlichen Kränkungsempfindung diese Entwicklung zwischen Vater und Kind zu unterbinden, im Gegenteil. Unverständlich ist auch, wie man sich einerseits über Abwesenheit des Vaters beklagen kann und gleichzeitig diese Abwesenheit unbedingt verlangt. Warum er nicht ankam? Weil die ganze Misere mit unverarbeiteter Trennung, Aussicht auf 25 Jahre Unterhalt, kein Sorgerecht, das Kind als Ursache von Frust statt Freude, Verstrickungen auf der Paarebene so frustrierend sind, dann man das alles einfach nicht mehr ertragen kann und deshalb die einfachste Handlung der Welt tut: Gar keine.

Was genau fürchtet sie, wenn betreuter Umgang stattfindet? Normalerweise ist man da in einem Spielzimmer, vielleicht ein Aussenbereich, eine Betreuerin schwirrt auch herum. Die Mutter kommt, gibt das Kind ab und geht. Wie im Kindergarten. Zeitversetzt darf der Vater kommen. Und dann alles umgekehrt.

Er zahlt also auch Unterhalt. Tja, dann ist dieses Geld ja von seiner abgelehnten Person und den bösen Dingen entfernt, wenn es bei ihr eintrifft. Das kann sie also durchaus abtrennen.

Mein Rat ist nach wie vor, persönlichen Kontakt nicht zuzulassen, kein Whatsapp, nichts. Sie muss und sollte sich nichts von ihm anhören. Kontakt nur über Anwalt. Bei der Organisation des betreuten Umgangs geht man übers Jugendamt.
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#8
Wenn ich das und diese Rechfertigungen schon wieder lese, kommt es mir hoch. Das ist typisches Kindbesitzerinnenverhalten wie es im Buche steht.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#9
(13-12-2021, 19:01)p__ schrieb: Mein Rat ist nach wie vor, persönlichen Kontakt nicht zuzulassen, kein Whatsapp, nichts. Sie muss und sollte sich nichts von ihm anhören. Kontakt nur über Anwalt. Bei der Organisation des betreuten Umgangs geht man übers Jugendamt.

Sehe ich genauso.

Wenn ein vernünftiger Kontakt der Eltern untereinander nicht möglich ist, kann auf diesem Weg trotzdem der Kontakt zwischen Kind und Vater sichergestellt werden.
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#10
(13-12-2021, 18:00)Simon ii schrieb:
(13-12-2021, 17:50)ibu400 schrieb: Warum hat er sich dann in den ganzen 4 Jahren nicht gemeldet?

Meine Vermutung (!): Keiner hat ihm gesagt, wie wichtig er für das Kind ist, sondern sie haben ihn eher beglückwünscht, daß er die "Zicke" (also die Mutter) los ist.


Woher soll er wissen, daß das eine (Vaterschaft) nichts mit dem anderen (Ex-Partnerschaft) zu tun hat?


Ernsthaft?, er braucht 4 Jahre und 48 monatliche Erinnerungen mit Bild und Text seines Kindes um zu begreifen das er ein Kind hat? ... wenn der Erzeuger 4 Jahre braucht um zu begreifen, dass er ein Kind hat, sollte man der Mutter vielleicht die gleiche Zeit geben um mit dieser neuen Erkenntnis des Vaters umzugehen, wäre ja nur fair.

Zitat:Was genau fürchtet sie, wenn betreuter Umgang stattfindet? Normalerweise ist man da in einem Spielzimmer, vielleicht ein Aussenbereich, eine Betreuerin schwirrt auch herum. Die Mutter kommt, gibt das Kind ab und geht. Wie im Kindergarten. Zeitversetzt darf der Vater kommen. Und dann alles umgekehrt.

an dem Punkt "Interesse des Vaters" war man ja kurz nach der Vaterschaftsanerkennung durch das Gericht. Man hat Termine zum Umgang mit dem Jugendamt vereinbart und er ist dann eben nicht gekommen, sondern hat seitenweise Briefe geschrieben, warum er das nicht tun kann.

Größte und unbegründete Angst bei ihr ist natürlich, dass ihr das Kind weggenommen wird und das Kind gleich nach kurzer Zeit für ganze Wochenenden zum Vater muss. Diese Angst konnte ihr die Anwältin in einem Termin gestern nehmen und sie wäre jetzt zu einem begleiteten Umgang bereit, sollte dieser regelmäßig stattfinden.

Sollte der Vater auch diesmal wieder nicht liefern, ist das Thema bei ihr aber endgültig durch.

Eine bittere Erkenntnis für jeden normalen Arbeiter, wenn man wie in diesem Fall Beamter ist bekommt man für das Kind 120 Euro Familienzuschuss, zusätzlich zum anteiligen Kindergeld. Heißt er hat effektiv in Stufe 1 und 0-5 Jahre, 174 Euro zahlen müssen.
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#11
Das Kind wegnehmen? Der Vater ohne Sorgerecht und ohne Kontakt nimmt das Kind der Mutter weg? Ich hoffe, du hast ihr die Absurdität dieses Gedankes deutlich gesagt.

Wie das mit dem betreuten Umgang läuft, braucht sie gar nicht zu belasten. Sie bringt das Kind hin, und holt es später wieder ab, fertig. Sollte der Vater nicht auftauchen, ist die Betreuung da. Wahrscheinlich gibts ein Schlussgespräch - auf Wunsch separat, also Betreuung mit Mutter und dann Betreuung mit Vater. Da werden ausgefallene Termine dann auch besprochen.

Es gibt auch ein Vorgespräch. Normalerweise jedenfalls. Als ich das machen musste, habe ich da mit der Betreuerin die Termine besprochen. Bei einem Polizisten, der sicherlich auch mal Wochenenddienst hat und vielleicht Schichten wird das wesentlich sein. Der kann vermutlich nicht nach festem Schema.

An Vaterschaftszweifeln ist überhaupt nichts ehrenrühriges. Es geht hier nur um Wissen für den Vater, das die Mutter immer schon hat. Die Schweinerei hat die Politik uns allen eingebrockt. Sie zwingt uns, alles offiziell und ein Brimborium draus zu machen, damit auch noch andere dran mitverdienen können.

Der Familienzuschuss nutzt paradoxerweise am meisten, wenn das Kind nicht beim Beamten wohnt. Ist er aber Alleinverdiener in einer Familie, muss er das Kind auch selber krankenversichern, denn die Beihilfe zahlt nur einen Prozentsatz und der Rest muss privat abgedeckt werden. Die Kosten dafür übersteigen den Familienzuschuss aber - ein Minusgeschäft also. Nur wenn es in der Familienversicherung der Mutter mit drin ist, ist das ein Plus.
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#12
(15-12-2021, 18:46)ibu400 schrieb: Sollte der Vater auch diesmal wieder nicht liefern, ist das Thema bei ihr aber endgültig durch.

Das hat die Mutter aber nicht zu entscheiden, das ist alles gesetzlich geregelt.

Du tätest gut daran, die Allmachtsphantasien und den Größenwahn der Mutter mal ein bißchen einzubremsen. Das Kind ist ganz und gar nicht nur allein ihre Angelegenheit - hätte sie auf einen rechtlichen (und unterhaltspflichtigen!) Vater verzichtet, dann ja. Hat sie aber nicht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#13
(15-12-2021, 18:46)ibu400 schrieb: Ernsthaft?, er braucht 4 Jahre und 48 monatliche Erinnerungen mit Bild und Text seines Kindes um zu begreifen das er ein Kind hat? ... wenn der Erzeuger 4 Jahre braucht um zu begreifen, dass er ein Kind hat, sollte man der Mutter vielleicht die gleiche Zeit geben um mit dieser neuen Erkenntnis des Vaters umzugehen, wäre ja nur fair.

Da Väter in dieser Gesellschaft als vollkommen überflüssig angesehen werden (außer natürlich zum zahlen), ist diese Nicht-Erkenntnis nicht verwunderlich.

Es geht nicht (!) darum, zu wissen, daß Mann ein Kind hat (das weiß er schon, denn er zahlt anscheinden den KU), sondern darum, zu erkennen, daß der persönliche Kontakt zwischen Kind und Vater wichtig ist!

Und den scheint die Mutter bisher nicht gefördert zu haben.


Zu allem anderen hat P__ schon das passende geschrieben.
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