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Ex droht nach Kürzung TU
#1
Hallo zusammen,
 
ich befinde mich wie die meisten hier in der Trennung bzw. Scheidung und bin über die FAQs auf das Forum gestoßen. Die FAQ sind wirklich Gold wert!!!
Ich bin 40 Jahre, 2 Kinder (12 und 14 Jahre), seit 09/2006 verheiratet, Scheidung zugestellt an Ex 06/2021. Wir wohnen im Niedersachsen, aber aus beruflichen Gründen arbeite ich seit 01/2019 in Bayern an der Grenze zu Österreich (Entfernung 800km). Den Job habe ich schon während der „intakten“ Ehe angetreten und  führe somit einen Zweitwohnsitz.
Ich bin Gutverdiener und meine Ex hat zu Letzt in Teilzeit 30h gearbeitet. In unserer Ehe haben wir sieben Immobilien erworben und diese machen natürlich neben den Unterhaltsthemen die Scheidung sehr schwierig. Aktuell haben wir immer noch nicht die Scheidungsfolgevereinbarung abschließen können.
Ich bin aus dem gemeinsamen Ehehaus ausgezogen und bewohne seitdem eine Wohnung mit Platz für die Kinder in unserer Stadt, meinen Hauptwohnsitz. Ich pendele jedes zweite Wochenende und sehe die Kinder regelmäßig. Mein Sohn (14 Jahre) übernachtet auch regelmäßig bei mir.
Meine Ex und ich hatten uns mit einer eigenen Rechnung auf KU und TU geeinigt. Beim TU wurden auch meine Fahrtkosten und meine Mietkosten in Bayern berücksichtigt. Mein Vermieter hat mir aufgrund von Eigenbedarf gekündigt und In der Gegend ist es entsprechend schwer eine Immobilie zu finden, so dass ich das Angebot einen Kollegen angenommen habe eine Wohnung bei ihm zu mieten. Diese ist aber deutlich teurer als die alte Ferienwohnung, so dass ich auf Basis unserer Rechnung auch deutlich weniger TU zahlen kann. Das habe ich der Ex mitgeteilt und die Reaktion könnt ihr euch natürlich denken.
Jetzt droht sie mir wieder mit einem Anwalt, der den TU neu berechnen soll, und zwar korrekt! Und das Jugendamt soll auch eingeschaltet werden, damit auch dies neu berechnet werden kann. Beim KU muss ich erwähnen, dass ich mich damals auf die Stufe 10 eingelassen habe, ohne meinen Zweitwohnsitz geltend zu machen. Dafür würde sich aber keine neue Berechnung anstellen lassen, es ist somit ein fixer Betrag ohne Titel.
Dem TU sehe ich etwas leichter entgegen, da das Trennungsjahr auch schon rum ist und sich die Situation nun mal der nachehelichen Gegebenheiten anpassen muss. Für die Kündigung kann ich nichts, evtl. müsste ich erklären, warum ich eine deutlich teurere Wohnung angemietet habe.
Beim KU werde ich wahrscheinlich nicht viel mehr zahlen als jetzt schon, aber der Vorzug keinen Titel gegen sich zu haben und die Abfrage nach der Gehaltsentwicklung würden wegfallen. Und daher möchte ich ihr diesen Schritt nicht zu leicht machen, und möchte das meinen Zweitwohnsitz in die Berechnung meines bereinigtes Nettos einfließt, wenn das Jugendamt eingeschaltet wird. Dann sieht die ganze Sache ganz anders aus.
Nun behauptet sie felsenfest, der Zweitwohnsitz müsse nicht berücksichtigt werden. Die Information hat sie von der Jugendamtssachbearbeiterin.

Was ist davon zu halten? Hat jemand Erfahrungen damit?
Alle anderen Tipps sind auch sehr willkommen.

Gruß
Emre
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#2
Der Zweitwohnsitz ist unvermeidlich, die Mehrkosten müssen berücksichtigt werden, vor allem da du immer noch sehr viel zahlst und kein Mangelfall bist. Die Kosten doppelter Haushaltsführung sind in voller Höhe abzuziehen, weil sie belegbar und beruflich veranlasst sind. Dafür gibt es auch eine Reihe von Musterurteilen, z.B. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.02.2021 - 6 UF 160/20. Eventuelle steuerliche Vorteile dadurch müssen aber auch berücksichtigt werden, die erhöhen dein Einkommen wieder.

Natürlich kann es sein, dass Jugendamt und auch ein Familienrichter das anders sehen, aber auf diesen Punkt würde ich bestehen und ihn auch standhaft durchfechten. Diskussionen über die Wohnkostenhöhe, Behauptungen über eine zu grosse Wohnung würde ich da auch nicht zulassen. Die örtlichen Mieten lassen sich auch leicht nachweisen.

Ein Titel wird sowieso auf dich zukommen, da brauchst du keine Rücksicht drauf zu nehmen. Sofern du ihn auf 18 Jahre Kindesalter befristest ist das nicht mit weiteren Verlusten für dich verbunden. Es kann sogar günstiger sein, den Titel freiwillig zu erstellen, und zwar dann wenn du verklagt wirst. Nicht nur wegen der Verfahrenskosten, sondern weil der Richter sich weigern wird, ihn zu befristen. Besteht aber schon ein Titel, kriegt er das nicht mehr so leicht rein, sondern ändert nur die Höhe ab.
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#3
Danke für die Information mit dem Zweitwohnsitz. Ich werde es aufjedenfall darauf ankommen lassen, da der KU auch nach Berücksichtigung meiner Kosten nicht in die Nähe des Mindestunterhalt kommt oder gar darunter rutscht.
Ich denke, ich werde nach der Berechnung des Jugendamts eine Gegenberechnung durch meinen Anwalt vornehmen lassen und diesen Betrag in einem befristeten Titel bis 18 bestätigen und dem Jugendamt vorlegen. So wie in den FAQ gelesen habe, würde es dann bei einer Klage nur um die Differenz gehen, wodurch die Verfahrenskosten geringer ausfallen.

Über weitere Hinweise und Meinungen freue mich mich sehr
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