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5000 Euro bei heimlichen Vaterschaftstest
#31
(18-05-2009, 08:30)p schrieb: Ich mach trotzdem so viel Ärger und Kosten wie es nur irgend geht.

ich finde, dass wir ja nur auf das reagieren, was wir auf den tisch bekommen. ich antworte auch nur, wenn die mir einen sinnlosen brief schreiben und oft muss ich mich wirklich zusammen reißen. ich haben mich letztens ein wenig gehen lassen und das wort KASPERLETHEATER verwendet. das fanden die nicht witzig.

wir müssen ja auch mit dem geltenden rechtssystem mitschwimmen. ich werde aber bald wieder mal die internetkeule ansetzen und meine webseite ein wenig auffrischen. ich muss da mal wieder einige ratschläge rein bringen, die sich in den letzten wochen ergeben haben. das stört die beamten ja am meisten. das würden die am liebsten alles sperren. nur wenn die beamten vom chinesischen rechtssystem träumen, dann vergessen die aber dabei, dass bei größeren fehltritten sie selbst in so einem system erschossen werden, in großen stadien.

deswegen können wir wunderschön dieses medium ausnutzen. ich würde sogar deren gegendarstellungen bringen, aber das wird denen schwer fallen, die wahrheit zu widerlegen.

was solls. ich werde weiterhin meine briefchen an das kasperletheater schreiben, an unterbemittelte anwälte, an die halunken und penner vom jugendamt oder an die taschenspielertrickser vom familiengericht. erst letzten samstag habe ich wieder einige beleidigungen von so einer männlichen anwaltshure lesen dürfen.

ich habe ein fundus an briefen, das ist der helle wahnsinn. ich möchte mal einige fakten vom deutschen recht darlegen:

in deutschland lebende mütter müssen keinen kindesunterhalt an das im ausland lebende kind zahlen. jugendamt und botschaft sind aus rechtlichen gründen nicht zuständig und dürfen/wollen nicht handeln!

dem alleinerziehenden deutschen vater wird die beistandsschaft vom jugendamt aufgekündigt.

jugendämter dürfen das aufenthaltsbestimmungsrecht ohne anhörung der eltern einfach entziehen, ohne die lebensumstände des kindes zu prüfen

ein deutsches gericht bestimmt, dass ein deutscher alleinerziehender vater, der im ausland lebt, zum wohle des kindes (das auch bei ihm lebt), sein wahlland (hier: thailand) nicht verlassen darf.

beiständin eines kindes muss bei einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG vom gericht, wo entschieden wird, wo das kind zukünftig leben soll, nicht gefragt werden. auch die aussagen der eltern sind nicht erforderlich. die befragung des jugendamtes reicht zur entscheidungsfindung völlig aus.

jugendämter sind berechtigt, gutachten (hier: ISS) an das gericht nicht weiter zu reichen, um dann zu behaupten, dass man nicht wüsste, wie die lebensumstände des kindes sind.

ein deutsches gericht bescheinigt einem mann, ohne mit ihm gesprochen oder befragt oder kontrolliert zu haben, dass dieser kindeswohlgefährdend ist.
selbst mein hund würde in deutschland schikaniert werden. hier habe ich mal ein bildchen: ich liebe meinen adolf!

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