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Auslandsscheidung
#2
In Japan scheiden lassen. Da es kein EU-Staat ist und beide nach wie vor verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, muss ein Antrag auf Anerkennung in D gestellt werden. Zuständig ist die Justizverwaltung (bzw. ein Oberlandesgericht) des Bundeslandes, in dem einer der früheren Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Formular ausfüllen "Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen", beglaubigte Kopie der ausländischen Entscheidung mit Rechtskraftvermerk, eventuell Registereintragung, Heiratsurkunde, Nachweis der Staatsangehörigkeiten, Bescheinigung über das Einkommen des Antragstellers, Übersetzungen von einem ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer.

Gibts irgendwelche Schwierigkeiten? Kinder?
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Auslandsscheidung - von Brupa - 04-02-2022, 02:04
RE: Auslandsscheidung - von p__ - 04-02-2022, 11:11
RE: Auslandsscheidung - von Brupa - 04-02-2022, 20:52

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