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Die FOCUS-Ausgabe zum Versagen des neuen Unterhaltsrechts, "Chaos Unterhaltsrecht" enthielt eine nette Urteilssammlung voller Kuriosi- und Monstrositäten. Jetzt ist sie online frei lesbar:
http://www.focus.de/politik/deutschland/...82739.html
OLG Celle, 15 UF 56/07
Versprechen überdauern eine Scheidung: Sagt ein Ehegatte dem aus dem Ausland stammenden Partner bei Heirat zu, das Erlernen der Sprache und ein Studium zu bezahlen, gilt diese Verpflichtung auch nach der Trennung. Er muss dem Ex-Partner Unterhalt zahlen, sodass dieser eine Ausbildung abschließen kann.
verspricht die frau ihrem mann, dass sie immer seine wäsche waschen wird, dann muss sie es auch nach der scheidung tun. das kann man noch beliebig modifizieren.
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Auch hier eine gute Zusammenstellung der wichtigsten Entscheidungen in diesem Jahr:
http://anonym.to/?http://www.haufe.de/SI...20Erbrecht
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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(16-05-2009, 04:55)Cocktail-Detlef schrieb: OLG Celle, 15 UF 56/07
Versprechen überdauern eine Scheidung: Sagt ein Ehegatte dem aus dem Ausland stammenden Partner bei Heirat zu, das Erlernen der Sprache und ein Studium zu bezahlen, gilt diese Verpflichtung auch nach der Trennung. Er muss dem Ex-Partner Unterhalt zahlen, sodass dieser eine Ausbildung abschließen kann.
Kann man davon ausgehen, dass es sich bei dem deutschen Teil nicht um eine Frau handelt, die ihrem tunesischen, ägyptischen, oder sonstwo herkommendem Mann das versprochen hat?
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OLG Frankfurt (Az.: 3 UF 10/08)
Nach über 25 Ehejahren hat Frau Anspruch auf unbefristeten Unterhalt. Die Aufnahme einer Arbeitsstelle als ungelernte Kraft sei nicht zumutbar, auch weil der Unterhaltsanspruch höher wäre als das zu erzielende Einkommen.
http://www.wormser-zeitung.de/ratgeber/f...263766.htm
Urteilstext:
http://www.familienrecht-deutschland.de/...13.11.2008
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Das OLG Frankfurt macht endlich wieder Schluss mit der albernen Eigenverantwortlichkeit im Gesetz und legt damit vor, wie Frau in Zukunft ihr Leben ganz ohne Erwerbstätigkeit gestalten kann:
Genauso, wie es vorher auch schon praxis war.
Solange sowas:
Zitat:(...) Kindererziehung (...). Die dadurch erlittenen Nachteile (...)
Kausalität und Empathie erzeugt, die Gesetze zu dehnen, kann man nur das würgen bekommen.
Auch wenn ich jetzt Frau wär.
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Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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Ich habe einmal mehr ein Verständnisproblem.
Zitat:Die beiden Söhne B. und C. sind inzwischen extern untergebracht; für C. zahlt der Antragsgegner monatlichen Unterhalt von 186 €. A. und D. leben beim Antragsteller.
...
./. Kindesunterhaltspflichten gegenüber C. 186 € und gegenüber D. (Tabellenunterhalt DT 6/3 468 € ./. abzüglich Kindergeld 77 € =) 391 €, insgesamt 577 €.
Wieso wird ihm eine Barunterhaltspflicht angeklebt, wenn er seiner Sorgepflicht in Form von Betreuung nachkommt?
Was ist denn, wenn Mutti nun mit ca. 1300€ netto dasteht?
Könnte Papi im Anschluss erfolgreich Barunterhalt für Kind D geltend machen?
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19-08-2009, 14:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-08-2009, 14:25 von Bluter.)
Danke, @blue!
Nach der Berechnung wird Kind D sein Bedarf nach Papis Einkünften ermittelt, die bedeutend höher ausfallen als Muttis?!