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P____ Hilfe
#1
Thumbs Up 
P__

Hilfe!!???




Die km will mit der Tochter in die USA!

Ich stimme diesem nicht zu.
Sorgerecht geteilt!

Hilfe!!!!
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#2
Wenn Du kannst, behalte einfach den Pass ein. Ev. musst Du eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen wenn es sehr dringend ist. ABER Du brauchst auch Gruende warum Du nicht zustimmst. Einen "wohlverdienten" Urlaub kannst Du der armen, von Dir doch permanent schikanierten, unterdrueckten, kontrollierten und gestressten Mutter nicht verwehren.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#3
(08-03-2022, 12:28)datrainer schrieb: Die km will mit der Tochter in die USA!

Umziehen oder Urlaub?
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#4
Urlaub, ohne meine Erlaubnis
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#5
Und warum willst Du Deine Erlaubnis nicht geben?
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#6
Urlaub kannst du nicht verhindern. Jedenfalls nicht in Länder, in denen das Kindeswohl gefährdet ist. Die USA zählen nicht zu diesen Ländern. Wenn du das verbieten willst, wirst du scheitern.
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#7
(08-03-2022, 14:10)datrainer schrieb: Urlaub, ohne meine Erlaubnis

Die USA sind ein faszinierendes Land.

Wo siehst Du das Problem? Plant die Mutter irgendetwas besonders gefährliches?
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#8
(08-03-2022, 12:57)kay schrieb: Wenn Du kannst, behalte einfach den Pass ein. Ev. musst Du eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen wenn es sehr dringend ist. ABER Du brauchst auch Gruende warum Du nicht zustimmst. Einen "wohlverdienten" Urlaub kannst Du der armen, von Dir doch permanent schikanierten, unterdrueckten, kontrollierten und gestressten Mutter nicht verwehren.


LOL. Es ist eher andersrum… 

Mir werden Urlaube mit der kleinen verwehrt. Begründung sie fehlt dann zu oft im kiga, dass ist nicht förderlich für die kindesentwicklung. Ich sollte wenn dann in den kiga Ferien mit ihr wegfahren. 
Selber nimmt sie sich aber immer das Recht raus wegzufahren wann und wie sie will. 
Sie waren letztes Jahr 10 Tage am gardasee. (Juli) 
14 Nächte in der Dom rep (okt/nov)
Anfang des Jahre eine Woche an der See (obwohl nur 2-3 Tage angekündigt waren). 
Meine festgelegten und organisierten Tage (erweiterter Umgang) werden so immer nach Lust Laune verschoben oder fallen ganz gar weg. Nicht hinnehmbar!

Meine Anwältin hat gestern schon bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, mal schauen… 


Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
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#9
und da willst du dem Kind diese tolle Erfahrung missgönnen, nur, weil die KM es umgekehrt so macht?

Meine Vermutung: dein Antrag wird abgeschmettert und du giltst als Querulant.

Dein Kind fährt ins Ausland, an den Gardasee...großartig.

Du solltest eher deinen Urlaub mit Kind zusätzlich durchsetzen als dem Kind den mit der Mutter zzu verwehren.

V.
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#10
Meiner Meinung nach ist das der falsche Weg. Du begruendest ja Deine Nichtzustimmung damit, dass sie auch nicht bei Deinen Plaenen zustimmt. Praktisch eine Retourkutsche. Sowas kommt bei Richtern normalerweise nicht gut an. Du solltest auch immer an den Muetterbonus bei Gericht denken. Frauen haben da fast Narrenfreiheit. Zielstrebiger waere es meiner Meinung nach das naechste Mal wenn Du in den Urlaub willst und die Kindbesitzerin nicht zustimmt, das ganze vor Gericht zu bringen. Das Gleiche gilt fuer ausgefallenen Umgang. Wird der nicht nachgeholt, kannst Du da auch rechtliche Schritte einleiten.

ABER ich kann eigentlich nur jedem die Empfehlung geben, Gerichtskacke wenn es irgendwie geht zu vermeiden. Zur Not Fuenfe gerade sein lassen. Es bringt nichts und als Vater kannst Du fast immer eigentlich nur verlieren. Die Exe faehrt in den Urlaub wann sie will Du sollst aber nur in den Ferien? Egal, hauptsache Du kannst ueberhaupt mit Deinem Kind in den Urlaub fahren. Kostet mehr? Anwaelte und Gerichtskacke kosten auch Geld plus die Nerven.
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#11
……
Es ist für ein 4 1⁄2 jähriges Kind sicherlich kein Vergnügen, innerhalb von 8 Tagen zwei Flüge zu je 8- 10 Stunden über sich ergehen lassen zu müssen ohne sich dazwischen erholen zu können, vom Jetlag ganz abgesehen.
Wohin genau der Flug und die Reise geht, weiß der Antragsteller nicht, also auch nicht einmal, ob am Zielort mit Gefahren oder Gefährdungen zu rechnen ist, es sich um ein Corona-Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet handelt. Daher wäre eine Zustimmung des mitsorgeberechtigten Antragstellers für die Reise erforderlich, die er verweigert. Da zu befürchten ist, dass die Kindesmutter nichts desto trotz mit Tochter xxxx die Flugreise antritt, ist die vorläufig beantragte Regelung im Wege der einstweiligen Anordnung zu beschließen.
Laut auswärtigem Amt wurden zudem „in den vergangenen Jahren wiederholt terroristische Anschläge in den USA verübt. Die US-Regierung weist auf die Möglichkeit von weiteren Anschlägen hin und ruft zu besonderer Vorsicht auf“.
Zur Glaubhaftmachung wird Auszug aus den Sicherheitshinweisen des auswärtigen Amtes in der Anlage beigefügt.
Wenn die Kindesmutter meint, sich selbst ein strapaziöse Reise aufbürden zu müssen, so mag sie dies tun, nicht aber Tochter xxx dazu nötigen, die bei ihrem Papa bleiben und den Kindergarten besuchen kann. Wegen des von der Kindesmutter für so wichtig erachteten Kindergartenbesuches hatte sie ihm einen zweiten Urlaub mit dem Töchterchen schließlich versagt und diesbezüglich auch Frau xxx vom Jugendamt des Kreises Xxx, Dienstgebäude Xxx , dafür gewinnen können, dass Urlaube auf Ferienzeiten gelegt werden sollten.
Und was macht sie selbst? Zwei Urlaube außerhalb der Ferienzeit innerhalb von drei Monaten!!
Die Beteiligten hatten im Gespräch mit Frau Xxx bestätigt, respektvoll miteinander umzugehen und zu kommunizieren. Darunter ist wohl kaum eine einseitige Entscheidung entgegen dem Kindeswohl und zum Nachteil des Kindesvaters zu verstehen.
…..,
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#12
und?
Klar schreibt deine Anwältin, was du möchtest.
Schließlich bezahlst du sie ja.

Ich bleibe dabei: du bist angepisst, weil du nicht so darfst, wie du willst und anstatt das durchzusetzen verlierst du dich darin, der Gegenseite eins auszuwischen.

V.
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#13
Berichte mal was draus wird.......
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#14
(09-03-2022, 10:44)datrainer schrieb: ……
Es ist für ein 4 1⁄2 jähriges Kind sicherlich kein Vergnügen, innerhalb von 8 Tagen zwei Flüge zu je 8- 10 Stunden über sich ergehen lassen zu müssen ohne sich dazwischen erholen zu können, vom Jetlag ganz abgesehen.
Ich denke mal das es sich aufs Kind nicht negativ auswirken wird. Die Freude dürfte hier überwigen.
Als meine knapp über 3 war sind wir ca 7 Std Auto in der Nacht gefahren + 2 Std Schiff. Die Mutter wollte das erst verbieten hatt dann aber eingelenkt.
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#15
@datrainer

Du solltest hier mehr Kooperationsbereitschaft an den Tag legen. Für die Entwicklung des Kindes ist das sicher nicht von Nachteil.
Ich würde daraus kein Problem machen, fällt alles auf Dich zurück in der nächsten Verhandlung. Im Gegenteil - plane Du doch auch eine schöne Reise mit deinem Kind.

LG
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#16
Wenn du der Kindsmutter eine Retourkutsche verpassen willst - da ergeben sich künftig bessere Möglichkeiten. Irgendwann wird die Mutter das Kind gerne bei dir zur Aufbewahrung abgeben, weil sie selbst freie Bahn haben will. Urlaub ohne Kind, mit neuem Stecher - solche Sachen. Dann wirst du den Spieß umdrehen und ohne große vorherige Ankündigung eben verschieben, nicht erreichbar sein, kurzfristig andere Pläne haben.

Wenn du auf dieser Wiese spielen willst.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#17
Du solltest nicht den Urlaub mit der KM verhindern, jedoch steht es dir zu, deine Urlaube mit dem Kind gerichtlich durchzusetzen. Das hab ich einmal selbst getan, Einstweilige Verfügung beantragt, innerhalb von drei Tagen hatte die Mutti Post von der Richterin, das Schottland ein kindgerechtes Ziel sei, sie ihre Einstellung überdenken möchte. Hat gewirkt. Seither keine Probleme mehr mit Urlaub, außer die Finanzierung des selben.
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